Politik Inland

Ministerium will Videoüberwachung an Kriminalitäts-Hotspots

Mit einem neuen Sicherheitsgesetz soll die Arbeit der Polizei in Schleswig-Holstein gestärkt werden. Welche neuen Befugnisse in der Novelle vorgesehen sind.

19.09.2025

„Unsere Sicherheitsbehörden benötigen zeitgemäße Instrumente“, sagte Sabine Sütterlin-Waack. (Archivbild)Frank Molter/dpa

„Unsere Sicherheitsbehörden benötigen zeitgemäße Instrumente“, sagte Sabine Sütterlin-Waack. (Archivbild)Frank Molter/dpa

© Frank Molter/dpa

Schleswig-Holsteins Innenministerium plant mit Hilfe eines neuen Sicherheitsgesetzes die Videoüberwachung an kriminalitäsbelasteten Orten gezielt auszubauen. „Die Videoüberwachung kann eine positive Wirkung auf die Sicherheitslage an Kriminalitäts- oder Gefahrenschwerpunkten erreichen“, sagte die CDU-Politikerin bei einer Pressekonferenz im Innenministerium in Kiel.

Dabei gehe es auch darum, eine Software einzusetzen, die Muster erkennen kann. Laut Sütterlin-Waack sollen die Grenzen der „herkömmlichen, manuellen Überwachung“ durch eine automatisierte Auswertung von Bild- und Tonmaterial überwunden werden.

„Konkret bedeutet das, dass die Polizei durch moderne mobile Überwachungssysteme, etwa Kameras auf Fahrzeugen oder Anhängern, schnell und lageangepasst Videoüberwachung einsetzen kann, sofern eine konkrete Gefahrensituation entsteht“, führte die Ministerin aus. Dabei sollen rechtliche Vorgaben strikt beachtet und der Einsatz ausschließlich dem Schutz der Bevölkerung und der Einsatzkräfte dienen.

Die Umsetzung des Sicherheitsgesetzes ist laut Sütterlin-Waack besonders wichtig, vor allem wegen der steigenden Zahl von Messerangriffen. Erstmals listet die polizeiliche Kriminalstatistik für 2024 dazu separate Zahlen auf. Bundesweit registrierte man 29.014 Straftaten mit Messern.

Ermöglichen von Gesichtserkennung

Das bereits am Dienstag im Kabinett vorgestellte Gesetz soll die Landespolizei stärken und ihre Befugnisse an moderne Anforderungen anpassen. „Unsere Sicherheitsbehörden benötigen zeitgemäße Instrumente, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und um sie abwehren zu können“, sagte die Ministerin.

Neben der Ausweitung der Videoüberwachung soll auch Befugnisse für die Gesichtserkennung geschaffen werden. „Dies wird selbstverständlich nur unter strengsten gesetzlichen Anforderungen zur Abwehr von Gefahr für Leib und Leben ermöglicht“, so Sütterlin-Waack. 

Die für die Gesichtserkennung eingesetzte Software muss laut Innenstaatssekretärin Magdalena Finke den Datenschutzvorgaben entsprechen. Schleswig-Holstein stehe dazu im Austausch mit anderen Bundesländern.

Absage an Palantir

Überdies will das Innenministerium den Einsatz automatischer Datenanalysen ermöglichen. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack kündigte an, dabei auf eine „europäische Lösung“ zu setzen. Den Einsatz der Analyse-Software des US-Anbieters Palantir lehnte die CDU-Politikerin wegen Bedenken ab. 

„Wir halten es für richtig, uns da unabhängig zu machen“, sagte die CDU-Politikerin. Es gebe europäische und auch deutsche Alternative. Daher plant das Land parallel das Vergaberecht vorzubereiten und in die Ausschreibung zu gehen. 

Buchholz: Maßnahmen greifen in Grundrechte ein

Die Novelle des Sicherheitsgesetzes soll auch Regeln für Präventivgewahrsam und Fußfesseln ändern. Laut Innenministerium kann es im Einzelfall nötig sein, gefährliche Personen in Gewahrsam zu nehmen. Liegen konkrete Hinweise auf eine Bedrohung von Leib und Leben vor, müsse schneller reagiert werden. Elektronische Fußfesseln sollen künftig dazu beitragen, Gewalt- und Tötungsdelikte zu verhindern. 

 Bernd Buchholz fordert die „nötige Grundrechtssensibilität“ zu wahren. (Archivbild)Marcus Brandt/dpa

Bernd Buchholz fordert die „nötige Grundrechtssensibilität“ zu wahren. (Archivbild)Marcus Brandt/dpa

© Marcus Brandt/dpa

Der FDP-Abgeordnete Bernd Buchholz forderte die Landesregierung auf, bei der Reform die „nötige Grundrechtssensibilität“ zu wahren. Zwar erfordere die aktuelle Sicherheitslage angepasste Befugnisse für die Polizei, doch der Entwurf greife mit zahlreichen Maßnahmen massiv in Grundrechte ein.