Politik Inland

Landtag debattiert Verfassungstreue-Check für Mitarbeiter

Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen im hessischen Landtag sollen künftig auf Verfassungstreue geprüft werden. Was der neue Gesetzentwurf vorsieht und was die AfD-Fraktion vorschlägt.

10.09.2025

In einem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen und FDP geht es um den Schutz des Landtags vor Extremisten. (Archivbild)Arne Dedert/dpa

In einem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen und FDP geht es um den Schutz des Landtags vor Extremisten. (Archivbild)Arne Dedert/dpa

© Arne Dedert/dpa

Die schwarz-roten Regierungsfraktionen haben mit Vertretern der oppositionellen Grünen und FDP im hessischen Landtag für den geplanten Verfassungstreue-Check für Fraktionsmitarbeiter geworben. Der Gesetzentwurf geht auf einen Vorschlag von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) zurück und zielt im Kern darauf ab, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten künftig auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen. 

„Mit dieser Regelung senden wir ein unmissverständliches Signal: Der Hessische Landtag schützt seine parlamentarische Arbeit“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Ingo Schon. „Für Extremisten und Verfassungsfeinde, die unsere Demokratie beseitigen wollen, darf und wird es hier keinen Platz, kein Geld und keine Unterstützung geben.“ Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Miriam Dahlke, sagte, niemand, der auf dem Boden der Verfassung stehe, müsse sich Gedanken machen.

Freiwillige Selbstauskunft und anlassbezogene Überprüfung

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass nach einer ersten freiwilligen Selbstauskunft des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin die Landtagskanzlei ein Führungszeugnis einholen kann. Zudem können anlassbezogen zusätzlich Informationen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt abgefragt werden. 

„Wird eine Mitarbeit in diesem Verfahren jedoch verweigert, muss der oder die Beschäftigte damit rechnen, von der Finanzierung ausgeschlossen zu werden“, hatte Wallmann erläutert. Zudem drohe ein Hausverbot.

Die AfD-Landtagsfraktion legte einen eigenen Gesetzesentwurf vor, der nach den Worten ihres Parlamentarischen Geschäftsführers Frank Grobe aber mildere Mittel vorsieht. Grobe kündigte an, dass sich seine Fraktion an den Hessischen Staatsgerichtshof wenden werde, sollte der Gesetzentwurf der vier übrigen Landtagsfraktionen verabschiedet werden.