Politik Inland

Landtag befragt Justizministerin zu Korruptionsverdacht

Geheime Infos, Schüsse, Verhaftungen: Wie tief reichen die Verbindungen zwischen Justiz und organisierter Kriminalität? Der Landtag will nun Antworten.

18.11.2025

Der mutmaßliche Korruptionsfall beschäftigt nun das Parlament. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

Der mutmaßliche Korruptionsfall beschäftigt nun das Parlament. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

© Bernd Weißbrod/dpa

Ein Gewaltverbrechen in Tamm (Kreis Ludwigsburg) lenkt nun den Blick des Landtags auf die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Wegen der Schüsse und eines mutmaßlichen Korruptionsfalls in der Behörde tritt der Ständige Ausschuss am Dienstag zu einer Sondersitzung zusammen. Die Fraktionen von SPD und FDP hätten die Sitzung beantragt und wollen erfahren, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach den Verhaftungen und Durchsuchungen in Stuttgart ablaufen – und welche Rolle interne Informationen bei den Taten gespielt haben könnten.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) wird den Parlamentariern Rede und Antwort stehen. Inwieweit neue Erkenntnisse zu Tage treten, ist noch unklar. Ermittelt wird bislang gegen sieben Bedienstete der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Sie sollen unter anderem unerlaubt Daten weitergegeben haben. Unter ihnen soll sich ein Wachtmeister befinden, zudem sitzen zwei mutmaßliche Auftraggeber in Untersuchungshaft. Den deutschen Beschuldigten werden Bestechlichkeit und die Verletzung von Dienstgeheimnissen zur Last gelegt.

Schüsse auf 23-Jährigen

Der mutmaßliche Korruptionsfall soll in Verbindung stehen zu einem Anschlag auf einen 23-jährigen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes im Mai in Tamm. Dabei wurde der junge Mann angeschossen. Zwei Männer aus den Niederlanden wurden Monate später festgenommen; gegen sie läuft ein Verfahren wegen versuchten Mordes. Gleichzeitig prüfen die Ermittler mögliche Verbindungen zu weiteren Taten, darunter Schüsse in Ludwigsburg und ein Brandanschlag auf ein Auto in Bietigheim-Bissingen.

Die Geschäftsordnung des Landtags schreibt vor, dass der Ständige Ausschuss einberufen werden muss, wenn ein Viertel der Mitglieder, zwei Fraktionen oder die Landesregierung dies verlangen. Üblicherweise tagt der Ausschuss öffentlich – eine Vertraulichkeit kann nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

Der Ständige Ausschuss des Landtags soll sich mit den Korruptionsvorwürfen bei der Staatsanwaltschaft befassen. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

Der Ständige Ausschuss des Landtags soll sich mit den Korruptionsvorwürfen bei der Staatsanwaltschaft befassen. (Symbolbild)Bernd Weißbrod/dpa

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