Politik Inland

Landkreistag: Bleiben auf 170 Millionen Euro sitzen

Thüringens Kreise stöhnen wegen stark steigender Sozialausgaben. Sie erhofften sich einen Ausgleich durch Landeszahlungen. Kommt es dazu?

16.09.2025

Landrat Herrgott vom Landkreistag übt Kritik am Thüringer Haushaltsentwurf. (Archivbild) Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

Landrat Herrgott vom Landkreistag übt Kritik am Thüringer Haushaltsentwurf. (Archivbild) Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

© Michael Reichel/dpa-Zentralbild/dpa

Thüringens Landkreistag ist über den Haushaltsentwurf der Regierung bei der Finanzierung von Sozialleistungen der Kommunen enttäuscht. „Die Landkreise bleiben bei dem vorgelegten Entwurf auf 170 Millionen Euro sitzen“, sagte der Präsident des Landkreistages, Christian Herrgott (CDU), der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Dabei gehe es um gesetzliche Pflichtleistungen wie Jugendhilfe, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. 

Sollte es im Entwurf für den Doppelhaushalt 2026/27 dabei bleiben, drohe in vielen Kreisen die Handlungsunfähigkeit - oder die Kreise müssten ihre Umlage für Städte und Gemeinden erhöhen. 

Weniger Geld vom Land - und dann noch Mehrkosten 

Nach Angaben von Herrgott hat die Landesregierung aus CDU, BSW und SPD die Sondertöpfe für Sozialausgaben der Kommunen gestrichen und zahlt nun 100 Millionen Euro, die jedoch keinen Ausgleich schafften. Die reale Kürzung bei der Erstattung von sozialen Pflichtleistungen bei den Landkreisen beträgt nach seinen Angaben 64 Millionen Euro - im Schnitt 3,8 Millionen Euro pro Landkreis im Vergleich zu 2025. Hinzu kämen Kostensteigerungen von 105 Millionen Euro für die Kreise allein 2026.

Investitionsprogramm hilft bei täglichen Aufgaben nicht 

„Die Regierung hat mit dem kommunalen Investitionspaket mit jährlich 250 Millionen Euro einen großen Wurf gelandet. Das hilft beim täglichen Bedarf - und dazu gehörten die Sozialausgaben - aber nicht“, sagte Herrgott, der Landrat des Saale-Orla-Kreises ist. 

„Die vorgenommene Kürzung des Finanzministeriums bei den Zuweisungen im Sozialbereich ist ein klarer Widerspruch zur Realität im Land und den Kommunen. Die Hilfeempfänger bei Pflege und Menschen mit Behinderung sowie deren gesetzlicher Anspruch auf Pflichtleistungen lösen sich nicht in Luft auf, nur weil man den Haushaltsansatz pauschal kürzt.“ 

Der Landkreistag werde bei den Fraktionen dafür werben, dass die Sozialkosten der Kreise adäquat ausgeglichen würden.