Politik Inland

Umwelthilfe kämpft weiter um Schließung von Facebook-Gruppen

Morddrohungen und Gewaltaufrufe - regelmäßig wird die Deutsche Umwelthilfe in sozialen Medien angegriffen. Sie kämpft dagegen vor Gericht. Doch Hass und Hetze im Netz lassen sich nur bedingt stoppen.

15.10.2025

Demonstranten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stehen mit Plakaten vor dem Kammergericht Berlin.Jens Kalaene/dpa

Demonstranten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stehen mit Plakaten vor dem Kammergericht Berlin.Jens Kalaene/dpa

© Jens Kalaene/dpa

Der Streit um die Schließung von zwei Facebook-Gruppen nach Gewalt- und Morddrohungen gegen die Deutsche Umwelthilfe geht zunächst weiter. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch strebt eine grundsätzliche Klärung an und geht dafür notfalls bis zum Bundesgerichtshof (BGH), wie er bei der Verhandlung vor dem Berliner Kammergericht deutlich machte. 

Das Gericht befasst sich in zweiter Instanz mit der Musterklage des Chefs der Umwelthilfe (DUH) gegen den US-Internetriesen Meta. Reschs Ziel ist die Schließung von einer öffentlichen und einer privaten Facebook-Gruppe mit rund 50.000 beziehungsweise mehr als 10.000 Mitgliedern. Hintergrund sind massive Anfeindungen und Beleidigungen, die in Gewalt- und Mordaufrufen gipfelten. 

Niederlage in erster Instanz 

Vor dem Landgericht Berlin blieb die Klage erfolglos. Bei der Schließung einer Gruppe sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil dadurch auch die Meinungsfreiheit der Mitglieder eingeschränkt würde, die sich korrekt verhielten, so das Gericht damals. Gegen das Urteil legte Resch Berufung ein. Darum prüft nun das Kammergericht den Fall. 

„Kritik muss man aushalten bei seiner Tätigkeit“, sagte er. In seinem Fall gehe es jedoch über Jahre hinweg um „Androhung von Mord, Gewalt und Folter“. Meta wisse um diese Situation und müsse zumindest grundsätzlich verpflichtet werden, diese Inhalte aktiv zu löschen, betonte seine Anwältin Juliane Schütt. 

Der Kläger Jürgen Resch steht vor der Verhandlung zu einer Klage gegen den US-Internetriesen Meta vor dem Kammergericht.Jens Kalaene/dpa

Der Kläger Jürgen Resch steht vor der Verhandlung zu einer Klage gegen den US-Internetriesen Meta vor dem Kammergericht.Jens Kalaene/dpa

© Jens Kalaene/dpa

Das lehnt der US-Konzern bislang ab. „In dem Moment, wo die Posts gemeldet werden, nehmen wir die runter“, betonte Anwalt Tobias Timmann jedoch. Von Meta hieß es bereits anlässlich des ersten Prozesses, im vorliegenden Fall seien die unrechtmäßigen Inhalte, die gemeldet worden seien, entfernt worden. Hassrede sei inakzeptabel und man gehe aktiv gegen deren Verbreitung auf den Meta-Plattformen vor, so eine Meta-Sprecherin. 

Richter: tiefgreifende Verletzungen 

Der Vorsitzende Richter Oliver Elzer sprach von tiefgreifenden Verletzungen der Persönlichkeitsrechte“. Resch werde seit Jahren regelmäßig beleidigt. Das Gericht äußerte jedoch Zweifel, ob eine Schließung der Facebook-Gruppen verhältnismäßig und ob dies rechtlich derzeit überhaupt möglich sei. 

Auf Antrag des DUH-Chefs prüft das Gericht nun auch, ob es Möglichkeiten gibt, Meta zu einer schnellen Löschung zu verpflichten von vorhandenen oder neuen Posts mit strafbarem Inhalt. Der Internetkonzern kann dazu auch nochmal schriftlich Stellung nehmen. 

Am 18. Dezember will das Kammergericht dann sein Urteil verkünden. Für den Fall einer Niederlage beantragte Resch, eine Revision vor dem BGH zuzulassen.

 Kläger Jürgen Resch (l-r) und seine Anwältin Juliane Schütt und die Anwälte von Meta, Tobias Timmann und Philipp Acker. Jens Kalaene/dpa

Kläger Jürgen Resch (l-r) und seine Anwältin Juliane Schütt und die Anwälte von Meta, Tobias Timmann und Philipp Acker. Jens Kalaene/dpa

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