Politik Inland

Kassenärzte für Karenztag - Krankschreiberegeln diskutieren

Die Kassenärztliche Vereinigung in Rheinland-Pfalz bringt in die Diskussion um eine Lockerung der Fristen für eine Krankmeldung wieder den Karenztag ein.

19.10.2025

Die Kassenärztliche Vereinigung in Rheinland-Pfalz will bei der Krankschreibung wieder den Karenztag einführen. (Archivbild)Sebastian Gollnow/dpa

Die Kassenärztliche Vereinigung in Rheinland-Pfalz will bei der Krankschreibung wieder den Karenztag einführen. (Archivbild)Sebastian Gollnow/dpa

© Sebastian Gollnow/dpa

Die Kassenärztliche Vereinigung in Rheinland-Pfalz (KV) macht sich für die Wiedereinführung eines unbezahlten Karenztags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stark. Zugleich kritisieren die Mediziner den Vorschlag von Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD), die Fristen für eine Krankschreibung deutlich zu lockern. 

Um die ausufernde Bürokratie in den Praxen abzubauen, mehr Arztzeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zu haben und die ambulanten Versorgungsstrukturen zu entlasten, müsse ein erster Karenztag eingeführt werden, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Andreas Bartels, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. 

Schweden als Vorbild

Schweden beispielsweise habe bereits vor vielen Jahren einen unbezahlten ersten Krankheitstag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt. „Mit Blick auf die personellen und finanziellen Herausforderungen im Gesundheitssystem müssen wir uns die Erfahrungen anderer Länder anschauen und uns ernsthaft damit befassen“, betonte Bartels. „Wir brauchen Reformen, keine Reförmchen.“ 

Unnötige Patientenkontakte und Abläufe müssten unbedingt reduziert werden. „Die Arztzeit ist begrenzt und sie sollte möglichst effektiv dafür eingesetzt werden, Patienten zu behandeln, nicht zu verwalten.“

Die KV Rheinland-Pfalz will einen Karenztag für Arbeitnehmer.  Bernd Weißbrod/dpa

Die KV Rheinland-Pfalz will einen Karenztag für Arbeitnehmer. Bernd Weißbrod/dpa

© Bernd Weißbrod/dpa

KV will verpflichtende Krankschreibung ab Tag vier oder fünf

Die KV Rheinland-Pfalz unterstützt den Ansatz ihrer Bundesvereinigung, eine verpflichtende Regelung für eine Krankmeldung ab dem vierten oder fünften Tag einzuführen. Nach aktueller Rechtslage müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Bescheinigung dann vorlegen, wenn sie länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig sind, also am vierten Tag. Der Arbeitgeber darf sie aber auch schon früher verlangen.

Den Vorschlag von Gesundheitsminister Hoch, über eine Ausweitung der Frist auf bis zu zwei Wochen nachzudenken, halten die KV und die FDP nicht für zielführend. „Solche Vorschläge senden in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine völlig falsche Botschaft“, sagte Bartels. „Darüber hinaus erhöhen sie die Gefahr, dass sie von Einzelnen missbraucht werden und zu einer Belastung der Arbeitgeberseite führen.“.

Unternehmer gegen Karenztag

Die Unternehmer hatten sich Anfang des Jahres gegen einen Karenztag ausgesprochen. Sie machen sich für Bonussysteme für Beschäftigte mit wenigen Krankentagen stark - und nicht für abschreckende Maßnahmen wie die Streichung der Lohnfortzahlung am ersten Fehltag. 

Die Wiedereinführung eines Karenztages würde vor allem Druck auf Beschäftigte ausüben und könnte dazu führen, dass die Beschäftigten trotz Krankheit zur Arbeit kommen, hatte Franziska Bliewert als stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Landesvereinigung Unternehmerverbände Anfang des Jahres gesagt. Zuvor hatte Allianz-Chef Oliver Bäte vorgeschlagen, den Karenztag wieder einzuführen.