Politik Inland

Länder-Einwände gegen Sparpaket - Protest von Hausärzten

Die immer weiter steigenden Ausgaben der Krankenkassen sollen unter Kontrolle kommen. Die Koalition plant dazu ein großes Spargesetz. Der Gegenwind für die Bundesgesundheitsministerin wird stärker.

03.06.2026

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband plant eine Protestkampagne. (Archivbild)Stephan Jansen/dpa

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband plant eine Protestkampagne. (Archivbild)Stephan Jansen/dpa

© Stephan Jansen/dpa

Gegen die Milliarden-Sparpläne bei den Gesundheitsausgaben formiert sich wachsender Widerstand - nun auch unter den Ländern und bei Hausärzten. Wenn der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in der nächsten Woche erstmals in den Bundesrat kommt, liegen zahlreiche Kritikpunkte von Ausschüssen der Länderkammer vor. Gefordert wird die Streichung mehrerer Ausgabenbremsen bei Kliniken, Praxen, Apotheken und Pharmabranche. Der Hausärzteverband macht mit einer Protestaktion mobil.

„Die angedachten Kürzungen sind vollkommen plan- und wahllos“, kritisierte die Co-Vorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth. „Damit legt man die Axt ohne Rücksicht auf Verluste an die Wurzel der hausärztlichen Versorgung.“ Sie warnte vor negativen Folgen wie weniger Praxen, schlechterer Versorgung und längeren Wartezeiten. Der Verband plant eine E-Mail-Aktion, bei der Patienten sich an ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten wenden können. 

Mails an Abgeordnete - Gesperrte Wartezimmerplätze

Dafür sollen die knapp 50.000 Hausarztpraxen Plakate und Informationsmaterial zugeschickt bekommen. In einem Muster-Text für die E-Mails heißt es unter anderem: „Bereits jetzt arbeitet meine Praxis ständig am Limit. Durch die nun geplanten Kürzungen wird sich die Situation weiter verschärfen.“ In Baden-Württemberg ruft der Verband Praxen auf, während der ganzen kommenden Woche jeden zweiten Platz im Wartezimmer symbolisch zu sperren.

Das vom Kabinett auf den Weg gebrachte Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit auszugleichen und höhere Zusatzbeiträge zu vermeiden. Warken plant dafür Ausgabenbremsen bei allen Leistungserbringern - aber etwa auch höhere Zuzahlungen für die Versicherten für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte als Vorgabe formuliert, dass der Spar-Puffer nicht kleiner werden dürfe. 

Das Sparpaket von Ministerin Warken stößt auf Einwände unter den Ländern. (Archivbild)Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Das Sparpaket von Ministerin Warken stößt auf Einwände unter den Ländern. (Archivbild)Sebastian Christoph Gollnow/dpa

© Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Warnung vor „Kliniksterben“

Der Entwurf soll am 12. Juni in den Bundesrat kommen und voraussichtlich auch in den Bundestag. Die Länderkammer nimmt zunächst Stellung - und stimmt dafür ab, welche Ausschussempfehlungen sie sich zu eigen macht. Das Gesetz ist dann nicht zustimmungsbedürftig, die Länder könnten es aber ausbremsen. 

Der federführende Gesundheitsausschuss mahnt unter anderem: „Die Sparmaßnahmen dürfen nicht zu einem Kliniksterben führen und in einer kalten und ungesteuerten Strukturbereinigung münden.“ Zum Konsolidieren der Kassen-Finanzen müsse auch der Krankenhaussektor seinen Beitrag leisten. Die geplanten Maßnahmen seien aber eine überproportional starke Belastung.

Die Ausschüsse der Länderkammer fordern daher, mehrere Sparinstrumente zu streichen - etwa, dass Tariflohnsteigerungen, die über eine Schwelle hinausgehen, nicht mehr voll von den Kassen getragen werden, sondern nur noch zur Hälfte. Auch ein Limit für Anstiege beim „Pflegebudget“ solle gestrichen werden. Daraus werden - ausgegliedert aus der generellen Klinikvergütung - die Kosten fürs Pflegepersonal finanziert.

Aus den Bundesrats-Ausschüssen kommen Warnungen vor einem „Kliniksterben“ (Archivbild)  picture alliance/dpa

Aus den Bundesrats-Ausschüssen kommen Warnungen vor einem „Kliniksterben“ (Archivbild) picture alliance/dpa

© picture alliance/dpa

Einwände gegen Kürzung bei Zahnersatz 

Vorbehalte aus den Bundesrats-Ausschüssen werden auch bei weiteren Teilen des Sparpakets deutlich. Wenn Festzuschüsse für Zahnersatz von 60 auf 50 Prozent gesenkt würden, lasse dies allgemeine Kostensteigerungen etwa für Labore außer Betracht. Auf Versicherte kämen Belastungen zu. Dass bestimmte Operationen erst nach dem Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung von den Krankenkassen vergütet werden sollen, führe zur Gefahr von Wartezeiten.

Ablehnung kommt auch zur geplanten Abschaffung finanzieller Anreize für Praxen für schnellere Terminvermittlungen, was Warken mit ausgebliebenen Verbesserungen begründet. Ebenfalls abgelehnt werden größere Preisrabatte, die Apotheken und Arzneimittelhersteller den Kassen gewähren müssen.

Auch Regelungen für Beamte anpassen 

Die Bundesrats-Ausschüsse mahnen eine stärkere Mitfinanzierung der Krankenkosten von Bürgergeldbeziehern durch Steuergeld aus dem Bundesetat an. Generell müssten die anstehenden Reformen - aus Gründen der Akzeptanz - auch Niederschlag in der Beamten-Versorgung finden. Änderungen bei der Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, seien danach zu prüfen, dass Belastungen der breiten Mitte der Beitragszahler nicht weiter erhöht werden. Im Gesetzentwurf geplant ist eine zusätzliche Anhebung 2027. 

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte zu den Einwänden aus den Ländern: „Nina Warken muss endlich erkennen, dass besonders Sozialgesetze nicht in wissenschaftlichen Zirkeln gemacht werden.“ Es brauche den politischen Diskurs. Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, es sei unseriös, wenn die Länder weitere Aufweichungen ohne Alternativvorschläge forderten.

Parallel zum Sparkurs kommt für die Apotheken eine lange ausgebliebene Erhöhung des Honorars für rezeptpflichtige Medikamente. Ein Fix-Bestandteil der Vergütung von 8,35 Euro pro Packung soll zum 1. Juli auf 9,00 Euro steigen, wie eine vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommene Verordnung vorsieht. Zum 1. Januar 2027 soll eine Anhebung auf 9,50 Euro folgen. Union und SPD hatten die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung zunächst zurückgestellt. Für die volle Anhebung werden jährlich 875 Millionen Euro mehr veranschlagt.