Grundlegende Reform der Behindertenhilfe in Sachsen-Anhalt
Weg von Pauschalen, hin zu individuellen Hilfen: Sachsen-Anhalt will Menschen mit Behinderung mehr Auswahl und Chancen auf dem Arbeitsmarkt bieten. Was sich konkret ändern soll.

„Wir gehen weg vom einrichtungsbezogenen Denken und bisherigen Pauschalleistungen hin zu individuellen Bedarfen und Wünschen“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). (Archivbild)Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa
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In Sachsen-Anhalt soll die Behindertenhilfe neu aufgestellt werden. Nach langen Verhandlungen habe man sich mit den Verbänden der Leistungserbringer auf einen neuen Landesrahmenvertrag verständigt, teilte das Sozialministerium mit. „Durch maßgeschneiderte und flexible Angebote wollen wir die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt spürbar verbessern“, erklärte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD).
Im Kern geht es darum, dass die bisherige Form der Hilfen für Menschen mit Behinderung geändert wird. Mehr Frauen und Männer sollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt statt in Behindertenwerkstätten arbeiten. Auch beim Wohnen und der sozialen Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung individuell Leistungen auswählen können.
Man sehe im neuen Landesrahmenvertrag einen wichtigen Schritt zur Herstellung dringend benötigter Rechtssicherheit für die Träger und für Menschen mit Behinderung, betonte die Vorstandsvorsitzende der Liga der Wohlfahrtsverbände, Katja Fischer. Bevor der Vertrag unterschrieben werden kann, müssen die Leistungserbringerverbände noch ein formelles Zustimmungsverfahren in ihrer jeweiligen Mitgliedschaft durchführen.
Leistungen werden modularisiert
Ein zentraler Bestandteil des neuen Rahmenvertrags ist den Angaben zufolge die „Modularisierung der Leistungen“. Es soll eine stärker personenzentrierte Unterstützung anstelle pauschaler Komplexleistungen geben. „Wir gehen weg vom einrichtungsbezogenen Denken und bisherigen Pauschalleistungen hin zu individuellen Bedarfen und Wünschen“, sagte Grimm-Benne. Leistungsumfang und Inhalte würden künftig über einen transparenten Leistungskatalog festgelegt, wie ihn das Bundesteilhabegesetz vorsehe.
Künftig soll zum Beispiel eine leistungsberechtigte Person, die in einer eigenen Wohnung lebt, gezielt verschiedene Leistungen unterschiedlicher Anbieter auswählen können – etwa Assistenz im Alltag oder Unterstützung bei Freizeitaktivitäten.