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Gericht kippt dreijähriges Messerverbot gegen 18-Jährigen

Die Wuppertaler Polizei hat einem 18-Jährigen das Tragen von Messern aller Art verboten. Das darf sie nicht, sagt das Verwaltungsgericht.

24.09.2025

Gericht kippt Messertrageverbot für 18-Jährigen.Paul Zinken/dpa

Gericht kippt Messertrageverbot für 18-Jährigen.Paul Zinken/dpa

© Paul Zinken/dpa

Ein von der Polizei verhängtes pauschales Messertrageverbot für einen 18-jährigen Wuppertaler ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf unzulässig. 

Das Gericht erklärte die Anordnung, die dem jungen Mann für drei Jahre das Mitführen auch von Alltagsmessern und anderen gefährlichen Gegenständen untersagte, für überwiegend rechtswidrig. Nur das Verbot von Armbrüsten und Reizstoffsprühgeräten wie Pfefferspray sei rechtmäßig, hieß es (Az.: 18 K 4465/25).

Zur Begründung führten die Richter an, dass allein der Bundesgesetzgeber ein generelles Messertrageverbot gesetzlich regeln könne. Eine entsprechende Regelung gebe es im Waffengesetz trotz der Verschärfung nach dem Terroranschlag von Solingen bislang aber nicht. „Vielleicht reicht schon, den entsprechenden Paragrafen 41 im Waffengesetz um den Punkt „Führen von Alltagsmessern“ zu ergänzen“, regte die Vorsitzende Richterin an.

Polizeigesetz NRW reicht nicht

Das Polizeigesetz NRW tauge als gesetzliche Grundlage jedenfalls nicht, befanden die Richter. Sie hielten an ihrer Rechtsauffassung fest, obwohl das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren den entsprechenden Beschluss der Düsseldorfer Richter aufgehoben hatte. Gegen das Urteil ließ das Verwaltungsgericht wiederum die Berufung zum Oberverwaltungsgericht in Münster zu. 

Die Wuppertaler Polizeibehörde hatte Anfang März das Messerverbot gegen den Wuppertaler verfügt. Der Grund: Er sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung. Seit seinem 13. Lebensjahr sei er mehrfach bei Gewalttaten auch mit Messern aufgefallen. So war gegen ihn wegen einer räuberischen Erpressung mit einem Messer ermittelt worden. 

Später soll er unter anderem einer Gruppe angehört haben, die einen Feuerwerkskörper in ein Klassenzimmer geworfen und eine Lehrerin verletzt hatte. „Die Verfahren gegen meinen Mandanten wurden allesamt eingestellt“, betonte der Anwalt des 18-Jährigen.