Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ gekippt. Das Gericht in Leipzig gab mehreren Klagen einzelner Mitglieder und regionaler Chapter der Neonazi-Gruppierung statt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ gekippt. Das Gericht in Leipzig gab mehreren Klagen einzelner Mitglieder und regionaler Chapter der Neonazi-Gruppierung statt.