Politik Inland

Brandenburg will keine Quotenjagd auf den Wolf

Der Landtag in Potsdam lehnt eine Quotenjagd auf Wölfe ab. Es werden wegen Weidetier-Rissen aber Änderungen im Jagdrecht erarbeitet.

20.11.2025

Im Umgang mit frei lebenden Wölfen in Brandenburg - hier sind Tiere eines Wildparks zu sehen - soll es 2026 wegen Weidetier-Rissen und Verunsicherung in der Bevölkerung neue Regelungen geben. (Archivbild)Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Im Umgang mit frei lebenden Wölfen in Brandenburg - hier sind Tiere eines Wildparks zu sehen - soll es 2026 wegen Weidetier-Rissen und Verunsicherung in der Bevölkerung neue Regelungen geben. (Archivbild)Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

In Brandenburg wird es keine Quotenjagd auf den Wolf geben. Dafür stimmte am Nachmittag eine Mehrheit im Landtag in Potsdam. Eine Quotenjagd bedeutet, dass eine festgelegte Zahl von Wölfen jährlich geschossen werden soll. Der Bund und die sogenannten Wolfs-Länder wollen aber einen leichteren Abschuss von Wölfen zum Schutz von Weidetieren wie Schafen erreichen. 

Seit langem gibt es Forderungen von Landwirten und Jägern, die Zahl der bisher noch streng geschützten Wölfe zu senken. Brandenburg und Niedersachsen haben bundesweit die meisten Wolfsrudel.

Jagd nach Quote soll ausgeschlossen bleiben

In einer von der Mehrheit im Potsdamer Landtag getragenen Beschlussempfehlung heißt es, Neuregelungen mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sollen im ersten Quartal 2026 in Kraft gesetzt werden, „wobei eine Quotenjagd grundsätzlich ausgeschlossen bleibt“. Bis zum vierten Quartal des nächsten Jahres soll demnach auch ein sogenannter Wolfsmanagementplan erarbeitet werden. Zudem sollen Schutzmaßnahmen für Weidetiere gegen Angriffe von Wölfen weiterhin finanziell unterstützt werden. 

„Wir sind uns einig: Wir wollen den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen“, sagte Landesagrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD). Allerdings ist Brandenburg auch auf die Umsetzung im Bund angewiesen, der das Bundesjagdgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz ändern muss. 

Brandenburger Naturschützer und auch Schafzüchter stellten sich gegen eine Abschussquote für Wölfe. Diese hatte zuletzt der entlassene Agrar-Staatssekretär Gregor Beyer vorgeschlagen. Er hatte im August eine Abschussquote von zunächst 15 Prozent genannt. 

Was hat der Bund vor? 

Das Bundesagrarministerium plant, den Wolf in die gesetzliche Liste der Tiere aufzunehmen, bei denen die Jagd erlaubt ist. Damit soll eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werden, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Wolf bejagt werden darf, heißt es in einem Referentenentwurf, über den „Tagesspiegel Background“ zuerst berichtete. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Konkret soll demnach im Bundesjagdgesetz festgelegt werden, dass die Länderbehörden einen revierübergreifenden „Managementplan“ aufstellen können, wenn sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Dann soll die Jagd auf den Wolf „jeweils vom 1. September eines Jahres an bis zum Ablauf des 28. Februar des Folgejahres ausgeübt werden“ dürfen. Der Plan soll zugleich darauf ausgerichtet sein, „die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten“. 

Die EU-Staaten hatten den Schutzstatus des Wolfs im Sommer von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gesenkt und damit die Voraussetzung für Änderungen im Jagdrecht geschaffen.

Niedersachsen mit mehr Wolfsterritorien als Brandenburg

Im Monitoringjahr 2024/25 wurden nach Daten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) in den Bundesländern insgesamt 276 Territorien bestätigt: 219 Wolfsrudel, 43 Wolfspaare und 14 territoriale Einzeltiere. Die meisten Wolfsterritorien gab es demnach in Niedersachsen (63) und in Brandenburg (60) – gefolgt von Sachsen (46), Sachsen-Anhalt (38) und Mecklenburg-Vorpommern (34).