Politik Inland

Beweisaufnahme im Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten

Im Dresdner Prozess gegen mutmaßliche Linksextreme nimmt das OLG nun Beweise unter die Lupe. Auch bereits aus dem Prozess gegen Studentin Lina E. bekannte Details sollen noch einmal beleuchtet werden.

01.12.2025

Den Angeklagten wird vorgeworfen, gezielt Rechte angegriffen zu haben. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa

Den Angeklagten wird vorgeworfen, gezielt Rechte angegriffen zu haben. (Archivbild)Sebastian Kahnert/dpa

© Sebastian Kahnert/dpa

Im Prozess des Dresdner Oberlandesgerichtes gegen mutmaßliche Linksextremisten hat die Beweisaufnahme begonnen. Als erster Zeuge trat ein Polizeibeamter des Landeskriminalamtes Sachsen in den Zeugenstand. Er hatte Kameraaufnahmen aus einem Auto ausgewertet, die von Beschuldigten gemacht worden sein sollen.

Der heute 33 Jahre alte Beamte war in die Ermittlungen zum ersten Angriff der Gruppe auf ein Mitglied der früheren rechtsextremen Partei NPD in Küren bei Wurzen eingebunden. Das Opfer war dabei im Oktober 2018 schwer verletzt worden und soll nun als erster Betroffener aussagen.

Anklage geht von einem Akt der Selbstjustiz aus

In dem Verfahren wirft die Bundesanwaltschaft den sieben Angeklagten im Alter zwischen 28 und 49 Jahren unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehungsweise Unterstützung derselben vor. Nach Überzeugung der Anklagevertretung sollen sie in einem Akt der Selbstjustiz mit brutaler Gewalt gegen Rechtsextremisten vorgegangen sein. 

Einzelnen Beschuldigten werden auch Straftaten wie gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigungen vorgeworfen. In zwei Fällen geht die Anklage von versuchtem Mord aus.

Angeklagte gewähren Einblick in Motivlage 

Am vergangenen Mittwoch hatten mehrere Beschuldigte persönliche Erklärungen abgegeben. Sie äußerten sich nicht konkret über die ihnen zur Last gelegten Straftaten. Dennoch gaben sie Einblick in ihre politische Einstellung als Antifaschisten und warfen dem Staat Versäumnisse im Kampf gegen Rechtsextremismus vor.

Das jetzige Verfahren ist faktisch die Fortsetzung des Prozesses gegen die Studentin Lina E. und drei Mitangeklagte. Sie wurden 2023 an gleicher Stelle zu Haftstrafen verurteilt. Lina E. bekam fünf Jahre und drei Monate Gefängnis. Sie waren von einem Kronzeugen belastet worden. Die jetzt Beschuldigten sollen der gleichen Gruppierung angehört haben. In Medien war die Gruppe früher als „Hammerbande“ bezeichnet worden, weil zu den Tatwerkzeugen auch Hammer gehörten.

Weitere Anträge auf Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen

Zu Beginn des dritten Verhandlungstages waren zwei weitere Anträge der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen worden. Zugleich gab Richter Joachim Kubista einen Fahrplan für die kommenden Monate. Demnach wurden drei Verhandlungstermine in der ersten Woche der sächsischen Winterferien im Februar und zwei weitere Termine Ende Februar abgesetzt.