Politik Inland

Bestattungsgesetz modernisiert

Trauern ist individuell und auch die Vorstellungen zu einer Bestattung. Sachsen-Anhalt hat sehr lange über neue Möglichkeiten diskutiert. Was kommt jetzt und was nicht?

11.09.2025

Das novellierte Bestattungsgesetz räumt mehr Möglichkeiten ein. (Symbolbild)Hannes P Albert/dpa

Das novellierte Bestattungsgesetz räumt mehr Möglichkeiten ein. (Symbolbild)Hannes P Albert/dpa

© Hannes P Albert/dpa

Sachsen-Anhalts Landtag hat nach über zwei Jahrzehnten Diskussion ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. Danach haben Eltern, die ihr Kind sehr früh in der Schwangerschaft verloren haben, ein Recht auf eine Bestattung für ihr sogenanntes Sternenkind. Außerdem kann ein kleiner Teil der Asche von Verstorbenen für Erinnerungsstücke wie Gedenkdiamanten verwendet werden.

Zudem gibt es künftig die Möglichkeit, aus religiösen Gründen ohne Sarg bestattet zu werden, etwa in Form einer Tuchbestattung. Die Kommunen können dafür spezielle Grabfelder vorsehen. Auch die zweite Leichenschau für Erdbestattungen wird im neuen Gesetz geregelt. Grabsteine aus Kinderarbeit sollen auf den Friedhöfen nicht mehr verwendet werden.

Soldatinnen und Soldaten, die im Auslandseinsatz der Bundeswehr verstorben sind und ein Ehrengrab erhalten haben, bekommen ein dauerhaftes Ruherecht.

Welche Möglichkeiten es nicht ins Gesetz geschafft haben

Die Reform des Bestattungsrechtes war über 20 Jahre diskutiert worden. Die FDP etwa wollte den Friedhofszwang abschaffen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Die Grünen hatten einen alternativen Antrag eingebracht, der deutlich weitergegangen wäre. Fraktionschefin Cornelia Lüddemann verwies auf andere Bundesländer: In Rheinland-Pfalz habe sich fast der gesamte Landtag für das bundesweit modernste Gesetz ausgesprochen. Dort gebe es die Verstreuung der Asche auf ausgewiesenen Flächen und die Möglichkeit der Flussbestattungen oder der Aufbewahrung einer Urne zu Hause.