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BGH prüft Haftung für mögliche Corona-Impfschäden

Nach einer Corona-Impfung fordert ein Patient von seiner Ärztin 800.000 Euro Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof schaut sich nun den Fall an - und will die Haftungsfrage klären.

09.10.2025

Der Bundesgerichtshof prüft einen Rechtsstreit um eine Corona-Impfung. (Archivbild)Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof prüft einen Rechtsstreit um eine Corona-Impfung. (Archivbild)Uli Deck/dpa

© Uli Deck/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (11.30 Uhr) mit der Frage, ob Ärztinnen und Ärzte für mögliche Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung haften. Ein Mann hatte seine Ärztin verklagt, weil ihm wenige Wochen nach einer Impfung gegen das Coronavirus eine Herzerkrankung diagnostiziert wurde. Er sagt, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht worden, und fordert Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 Euro. 

Vor Gericht setzte er sich damit bisher nicht durch. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Hamm die Ansprüche gegenüber der Ärztin verneint. Sie habe bei der Verabreichung der Impfung in einer hoheitlichen Funktion und damit haftungsrechtlich als Beamtin gehandelt. Durch die staatliche Haftungsübernahme seien direkte Ansprüche gegen den impfenden Arzt ausgeschlossen. Der Patient ging in Revision, sodass nun der BGH entscheiden muss. Ob am Donnerstag schon ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. III ZR 180/24)