Auch Verurteilte in Kölner Bleiberechtsprojekt
Der Umgang der Stadt Köln mit ausreisepflichtigen Migranten hat landesweit zu Diskussionen geführt. Nun liegen die Ergebnisse einer Prüfung vor.
Das NRW-Fluchtministerium hatte die Stadt Köln zu Einzelfallprüfungen der „Coesfelder Liste“ aufgefordert.Julian Stratenschulte/dpa
© Julian Stratenschulte/dpa
In ein umstrittenes Kölner Bleiberechtsprojekt sind auch bereits verurteilte ausreisepflichtige Migranten aufgenommen worden. Eine Überprüfung habe ergeben, dass 2024 für 130 Personen aus dem Programm strafrechtliche Hinweise vorlagen, sagte Stadtdirektorin Dörte Diemert. Gegen 79 dieser Personen habe es in der Vergangenheit Urteile gegeben. Das NRW-Fluchtministerium hatte die Stadt zu einer Einzelfallprüfung aufgefordert.
Anlass dafür war eine Liste der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Coesfeld, auf der die Namen dieser Personen auftauchen. Die ZAB hatte der Kölner Ausländerbehörde 2024 angeboten, für 471 ausreisepflichtige Menschen aus Westbalkanstaaten notwendige Reisedokumente zu beschaffen. Die Stadtverwaltung hatte diese Unterstützung zur Vorbereitung von Abschiebungen aber abgelehnt. 218 dieser Personen befanden sich in dem Bleiberechtsprojekt.
Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten als Schwellenwert
Das Rechtsamt der Stadt hat die gesamten Vorgänge nun unter Leitung von Diemert unter die Lupe genommen. Die Prüfung der Akten habe ergeben, dass insgesamt 77 der 130 strafrechtlich auffälligen Personen aus dem Projekt ausgeschlossen worden seien - 34 von ihnen, weil sie eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten erhalten und damit den Schwellenwert für die Aufnahme in das Programm überschritten hatten. Die Ausschlussregeln seien in weiten Teilen und in angemessener Zeit umgesetzt worden, sagte Diemert.
Es seien aber auch 29 Fälle identifiziert worden, bei denen die Prüfer nicht eindeutig nachvollziehen konnten, warum die Person noch nicht ausgeschlossen worden sei. Hier bestehe Handlungsbedarf.
Fehlender Pass nicht das einzige Ausreisehindernis
Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) sagte, das Bleiberechtsprojekt solle Menschen, die nicht rückgeführt werden können, eine Perspektive bieten. „Ebenso klar ist aber auch, dass ein Bleiberechtsprogramm kein Schutzprogramm vor den Konsequenzen unseres Rechts sein darf.“ Rechtskräftig verurteilte Straftäter hätten in einem solchen Programm nichts zu suchen. „Wenn das die bisherigen Regelungen in der Verwaltung nicht ausreichend gewährleisten, müssen wir diese Regeln ändern.“
Die Überprüfung ergab nach den Worten von Diemert auch, dass ein fehlender Pass nur bei 26 der 471 Personen auf der „Coesfelder Liste“ das einzige Ausreisehindernis war. Bei den anderen 445 Personen lagen demnach weitere Duldungsgründe vor. Somit hätte der Großteil der Menschen auch dann nicht ohne weiteres abgeschoben werden können, wenn das ZAB ihnen Passersatzpapiere beschafft hätte.
Prüfer sehen keine systemischen Fehler
Insgesamt sei festzustellen, „dass die Vorgehensweise der Ausländerbehörde im Rahmen der Einzelfallprüfung inhaltlich trotz bestehender Dokumentationsmängel ganz überwiegend nachvollzogen werden konnte“, resümieren die Prüfer in ihrem rund 90-seitigen Bericht. Eine Verweigerungshaltung oder eine grundlegende systemische Fehlsteuerung der Verwaltungspraxis habe es nicht gegeben.
Jedoch gebe es bei den internen Abläufen der Ausländerbehörde Nachsteuerungsbedarf, sagte Diemert. So müssten einige Dienstanweisungen aktualisiert und die Aktenführung verbessert werden. Die Anfrage des ZAB sei nicht vollständig und einheitlich beantwortet worden.
Burmester will runden Tisch einberufen
Nach Ansicht von Burmester geht das Problem zum Umgang mit ausreisepflichtigen Migranten weit über Köln hinaus. Deshalb wolle er die Vorgänge um die „Coesfelder Liste“ zum Anlass nehmen, um über Möglichkeiten für ein „praxisnahes Aufenthaltsrecht“ zu beraten, kündigte er an. Dafür werde er Vertreter von Land, Bund, kommunalen Spitzenverbänden und Ausländerbehörden zu einer Konferenz nach Köln einladen.