Atommülltransporte in NRW - BUND scheitert vor Gericht
Die Genehmigung für den Transport von Atommüll quer durch NRW liegt seit Monaten vor. Ein Gericht räumt zwar eine Hürde aus dem Weg. Der Streit dürfte aber weitergehen.
Um diesen Atommüll geht es. Er soll von Jülich ins 170 Kilometer entfernte Ahaus transportiert werden. (Archivbild)Andreas Endermann/dpa
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Im juristischen Tauziehen um die Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland quer durch Nordrhein-Westfalen sind Gegner vor Gericht zunächst gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Nach Gerichtsangaben war der Antrag bereits aus formellen Gründen unzulässig. Aber auch inhaltlich hatte er keinen Erfolg: Die vom BUND kritisierte Risikobewertung des Transportes liege vorrangig in der Verantwortung der Sicherheitsbehörden. Das Gericht könne daher nur überprüfen, ob die Datenbasis dafür ausreichend sei und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung, hieß es.
„Die im Eilverfahren vorzunehmende Interessenabwägung falle zugunsten der Durchführung der Transporte aus. Angesichts der schon seit 2013 abgelaufenen Genehmigung der Lagerung in Jülich bestehe ein hohes öffentliches Interesse an einer zeitnahen Verbringung in das genehmigte Zwischenlager Ahaus“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material wie genehmigt sofort vollzogen werden darf. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sieht durch die Gerichtsentscheidung seine Prüfung bestätigt. „Das BASE hält fest, dass die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend berücksichtigt und das öffentliche Interesse, der komplexe Planungsprozess sowie die erheblichen finanziellen Aufwendungen“, teilte die Behörde mit.
Beschwerde möglich
Der Streit kann noch in die nächste Instanz gehen. Eine aufschiebende Wirkung hätte es aber nicht, wenn sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit der Sache befassen muss. Der BUND NRW prüft jetzt eine Beschwerde in der nächsten Instanz. „Wir haben uns noch nicht entschieden“, sagte Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND, der dpa. „Wir werden mit Sicherheit nicht die Zweiwochenfrist voll schöpfen und vorher entscheiden.“ Die Berliner Gerichte sind zuständig, weil das Bundesamt in Berlin sitzt.
Der Landesverband zeigte sich nach der Entscheidung aus Berlin enttäuscht. „Beim BUND stößt das Urteil auf völliges Unverständnis“, heißt es in einer Mitteilung. Nach Ansicht der Umweltschützer ist der Transport des Atommülls nicht hinreichend sicher, die Verlagerung nach Ahaus bringt ihrer Meinung nach keinen Sicherheitsgewinn. Mit dem Antrag wollte der BUND die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches gegen die Genehmigung des Transportes durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wiederherstellen.
Kleine Konvois auf der Straße wahrscheinlich
Auf der gut 170 Kilometer langen Strecke sollen rund 300.000 Brennelemente-Kugeln aus einem früheren Versuchsreaktor in Jülich transportiert werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat die umstrittenen Atommülltransporte durch NRW am 25. August 2025 genehmigt. Es wurden 152 Einzeltransporte beantragt, die aber gebündelt werden könnten. Es gibt demnach vier Transportfahrzeuge, die je einen Behälter aufnehmen können. Realistisch ist, dass jeweils zwei oder drei Fahrzeuge beladen auf die Strecke gehen und ein viertes als Ersatz ohne Atommüll den Transport begleitet.
Einer der größten Transporte seit Jahrzehnten
Das Verlagern des Atommülls auf der Straße quer in NRW wird sich demzufolge über einen längeren Zeitraum in jeweils kleinen Konvois erstrecken. Für den Schutz zu erwartenden kleinen Konvois werden zahlreiche Polizisten im Einsatz sein. In der Summe von 152 Castor-Behandlern handelt es sich um einen der größten Atommülltransporte auf der Straße seit Jahrzehnten.
Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen wollte ursprünglich noch im Jahr 2025 mit den Transporten beginnen. Sie ist die Betreiberin des Zwischenlagers Jülich und die Auftraggeberin der Transporte. Es sollte dann aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin abgewartet werden. Für die aufwendigen Transporte ist eine umfangreiche Vorbereitung erforderlich. Zahlreiche Polizisten werden für den Schutz der Konvois im Einsatz sein.
Polizei: Planung für den Einsatz fast abgeschlossen
Verantwortlich für die Planung des begleitenden Polizeieinsatzes ist das Polizeipräsidium in Münster. In einer Mitteilung heißt es, dass der zeitnahe Start nach dem Beschluss in Berlin wahrscheinlicher geworden sei. „Wir stellen uns seit langem darauf ein, dass wir den sicheren Transport der Castoren von Jülich nach Ahaus gewährleisten müssen“, sagte Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf. Die Einsatzplanung sei weitgehend abgeschlossen und könne zeitnah umgesetzt werden.
Jülicher Reaktor im Rückbau
In Jülich befanden sich ein Versuchs- sowie auch zwei Forschungsreaktoren. Die etwa Tennisball-großen Brennelemente-Kugeln werden bislang in einem Zwischenlager in Jülich aufbewahrt. Für die Lagerung in Jülich lief die letzte Betriebsgenehmigung jedoch bereits vor mehr als zehn Jahren im Jahr 2013 aus. Geprüft wurde auch der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich.
Der Versuchsreaktor in Jülich war von 1967 bis 1988 in Betrieb und befindet sich wie der zweite Forschungsreaktor mitten in einem jahrelangen Rückbau. Der erste Forschungsreaktor ist bereits bis 2009 zurückgebaut worden. Die Brennstäbe der Forschungsreaktoren sind seit geraumer Zeit nicht vor Ort.
Zwischenlager Ahaus
Für das Zwischenlager Ahaus ist die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung zuständig. Sie übernimmt die Verantwortung für die Behälter, wenn sie die Eingangsschleuse zum Zwischenlager erreicht haben.
Für das Zwischenlager gilt eine Genehmigung zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente aus Leichtwasserreaktoren sowie bestrahlter Kugelbrennelemente aus dem ehemaligen Thorium-Hochtemperatur-Reaktor in Hamm aus dem Jahr 1987. Die ist rechtskräftig und bis zum 31. Dezember 2036 gültig.
Auch gegen die Einlagerung der 152 Castorbehälter aus Jülich hatten Anwohner und die Stadt Ahaus vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht geklagt. Im Dezember 2024 hatte das Gericht die Erweiterung abgesegnet. Beobachter gehen davon aus, dass die Genehmigungen wegen des fehlenden Endlagers in Deutschland verlängern wird.
Wie der Name schon sagt, soll in Ahaus Atommüll zwischengelagert werden, bis es in Deutschland ein Endlager gibt. Die Suche nach dem Standort läuft. Zuletzt hatte das OVG zu dieser Frage scharfe Kritik an der Politik geübt. Der Vorsitzende Richter sprach bei seinem Urteil im Jahr 2024 von Politikversagen. Man habe sich für die Atomkraft entschieden, ohne zu regeln, was mit dem Atommüll passiert.
Zwischen Stadt und Autobahn A31
Das Zwischenlager liegt zwischen der Innenstadt von Ahaus und der Autobahn A31 (Bottrop-Emden) auf einem freien Gelände. Die eigentliche Lagerhalle ist nochmals geteilt. Auf der westlichen Seite wird schwachradioaktiver Abfall in kleineren Behältern gelagert, auf der Ostseite stehen die deutlich größeren gelben und blauen Castorbehälter. Hier wird das Material aus Jülich seinen Platz finden.
Auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich lagern die Castorbehälter bislang.Rolf Vennenbernd/dpa
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