Politik Inland

Anmeldungen für verkaufsoffene Sonntage vereinfacht

Verkaufsoffene Sonntage müssen genehmigt werden. Das Arbeitsministerium verschlankt nun die Verfahren bei traditionellen Sonderöffnungen. Ändert sich auch etwas für die Bürger?

17.09.2025

Thüringens Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) hat die Genehmigungsverfahren für verkaufsoffene Sonntage per Erlass vereinfacht. (Archivbild)Martin Schutt/dpa

Thüringens Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) hat die Genehmigungsverfahren für verkaufsoffene Sonntage per Erlass vereinfacht. (Archivbild)Martin Schutt/dpa

© Martin Schutt/dpa

Genehmigungen für verkaufsoffene Sonntage in Thüringen sollen unbürokratischer möglich sein. „Wir haben per Erlass die Genehmigungspraxis für Sonntagsöffnungen ab dem Monatsbeginn neu geregelt“, sagte Thüringens Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) der „Thüringer Allgemeinen“. An der Zahl der pro Jahr möglichen verkaufsoffenen Sonntage, die gesetzlich geregelt ist, ändere sich nichts, sagte eine Sprecherin des Sozialministeriums auf Anfrage.   

Die Erlaubnis soll künftig von den Landkreisen und kreisfreien Städten und nicht mehr wie bisher vom Landesverwaltungsamt erteilt werden, wie eine Sprecherin des Arbeitsministeriums bestätigte. Traditionelle Sonderöffnungen sollen in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. 

Es bleibt bei vier verkaufsoffenen Sonntagen 

Für die Thüringer Verbraucher ändert sich zunächst nichts: Weiterhin seien bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich, sagte die Ministeriumssprecherin. Vielfach seien sie an bestimmte Feste oder regionale Traditionen geknüpft. Von den vier Tagen könne ein verkaufsoffener Sonntag in der Vorweihnachtzeit liegen - und zwar könnten Geschäfte entweder am ersten oder am zweiten Advent öffnen. 

Die Ladenöffnungszeiten in Thüringen sind ein Dauerthema in der politischen Debatte. Zuletzt hatte sich der Landtag in der vergangenen Woche mit dem Thema beschäftigt, nachdem die oppositionelle AfD-Fraktion ihre Vorschläge für eine Reform des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes vorgelegt hatte.