Politik Inland

AfD mahnt Regierung ab - Innenministerium reagiert gelassen

Die AfD fühlt sich vom Verfassungsschutz unfair behandelt und spricht von „willkürlichen“ Einschätzungen. Das sächsische Innenministerium verweist auf das bisherige Prozedere.

22.12.2025

Die sächsische AfD will gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ klagen (Archivbild). Kay Nietfeld/dpa

Die sächsische AfD will gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ klagen (Archivbild). Kay Nietfeld/dpa

© Kay Nietfeld/dpa

Die AfD in Sachsen möchte die Landesregierung abmahnen, weil der Verfassungsschutz den Landesverband vor zwei Jahren als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Nach Auffassung von AfD-Landeschef Jörg Urban ist das „juristisch unhaltbar“. Allerdings haben schon zwei Gerichte die Einstufung bestätigt. 

AfD sieht Aussagen falsch interpretiert 

„Aussagen wurden willkürlich zu unseren Ungunsten interpretiert. Und zwar am laufenden Band“, argumentierte Urban. So sei etwa der Begriff „internationale Finanzelite“ als antisemitisch stigmatisiert worden, obwohl diese Formulierung im politischen Diskurs gang und gäbe sei.

„Es ist laut Rechtsprechung zwingend festgeschrieben, dass juristische Bewertungen immer im Sinne der Meinungsfreiheit ausgelegt werden müssen, wenn verschiedene Interpretationen möglich sind“, betonte AfD-Jurist Joachim M. Keiler. „Das wurde vom Innenministerium und der Behörde grob missachtet.“

Erschwerend kommt aus Sicht der AfD hinzu, dass das vollständige Gutachten des Verfassungsschutzes nicht veröffentlicht wurde. „Das ist wie jemanden des Diebstahls zu bezichtigen, ohne zu verraten, was gestohlen wurde“, hieß es.

Innenministerium stellt Verlauf der Auseinandersetzung klar

Das Innenministerium reagierte gelassen. „Der sächsische Landesverband der AfD hat im Rahmen des von ihm angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gegen die Hochstufung auf ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ Einsicht in das in Rede stehende Gutachten nach den Möglichkeiten im Prozess erhalten“, sagte Ministeriumssprecher Martin Strunden der Deutschen Presse-Agentur. 

Das Innenministerium habe dieses Eilverfahren in beiden Instanzen vor dem Verwaltungsgericht Dresden und Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) gewonnen, betonte Strunden. „Nach Abschluss des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens hat der sächsische Landesverband der AfD ein Hauptsacheverfahren nicht betrieben.“

Gerichte entschieden gegen die AfD

Das OVG in Bautzen hatte im Januar 2025 entschieden, dass das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf. Das Gericht wies damit eine Beschwerde der AfD gegen einen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts ab. Nach Ansicht der Richter lagen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung.

Die sächsische AfD kündigte nun eine Klage an, sollte die Einstufung nicht rückgängig gemacht und veröffentlicht werden.