Politik Inland

872 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags

Die Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens ist seit November 2024 unkompliziert möglich. In Hamburg machten seitdem Hunderte Menschen davon Gebrauch - besonders viele in einem Bezirk.

06.09.2025

In Hamburg haben 872 Menschen das neue Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen. (Archivfoto) Peter Steffen/dpa

In Hamburg haben 872 Menschen das neue Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen. (Archivfoto) Peter Steffen/dpa

© Peter Steffen/dpa

Gut zehn Monate nach Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben in Hamburg Hunderte Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Insgesamt wurden 872 Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags seit November 2024 in den Standesämtern Hamburgs abgegeben, teilte das zuständige Bezirksamt Harburg auf dpa-Anfrage mit.

Die meisten Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollten, gab es demnach mit 234 Erklärungen bis zum 31. August im Bezirksamt Altona. Es folgen das Bezirksamt Eimsbüttel mit 132 Erklärungen, das Bezirksamt Nord mit 125 Erklärungen, das Bezirksamt Wandsbek mit 116 Erklärungen und das Bezirksamt Mitte mit 112 Erklärungen. Die wenigsten Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollten, gab es im Bezirksamt Harburg mit 85 Erklärungen und im Bezirksamt Bergedorf mit 68 Erklärungen.

Seit dem 1. November ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft

Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trat am 1. November 2024 in Kraft. Es regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen einfach per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden. Damit die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam ist, muss das Standesamt des Geburtsortes sie vornehmen.

Die Erleichterungen bei dem neuen Gesetz betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Sie mussten bislang hohe Hürden überwinden und kostspielige Verfahren durchlaufen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun reicht eine Erklärung ohne Gutachten.

Debatte über das neue Gesetz entbrannt

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag ist vereinbart, die neuen Regelungen bis zum Juli 2026 zu überprüfen. Aktuell wird wieder kontrovers über das Gesetz diskutiert. Hintergrund der Debatte sind die Vorgänge um die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich, die im Chemnitzer Frauengefängnis ihre Strafe antreten sollte, aber dazu bisher nicht erschienen ist. 

Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden - damals noch als Sven Liebich. Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen. Der Fall fachte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder an.