Widerstand gegen Corona-Maßnahmen - BGH bestätigt Urteile
Eine Gruppe namens „Paladin“ wollte sich in der Pandemie Corona-Maßnahmen widersetzen, stellte auch Waffen her. Wie entschied der BGH ein Jahr nach dem Urteil über die Revision von zwei Angeklagten?
Das Landgericht nannte es 2024 zweifelsfrei, dass es sich bei der spätestens im Februar 2021 gebildeten Gruppe „Paladin“ um eine kriminelle Vereinigung gehandelt habe. (Archivbild)Fredrik von Erichsen/dpa
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Sie hatten sich bewaffnet, um sich Corona-Maßnahmen zu widersetzen: Drei Männer waren 2024 vom Landgericht Koblenz als Teil einer kriminellen Vereinigung namens „Paladin“ verurteilt worden. Nun habe der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision von zwei der Angeklagten entschieden und das damalige Urteil im Wesentlichen bestätigt, teilte das Landgericht Koblenz mit. Es sei damit rechtskräftig.
Der Angeklagte T. war damals zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, der Angeklagte Th. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Da der BGH zwischen der Verkündung des Urteils und der Entscheidung über die Revision seine Rechtsprechung geändert habe, sei auch der Schuldspruch geändert worden, hieß es. Die Angeklagten seien nur in einem Fall als Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit den anderen Delikten schuldig. Dies habe aber keine Auswirkung auf die Strafhöhe.
Als Dritter war Ende Oktober 2024 der Angeklagte G. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.