Wenn die Lunge Probleme bereitet: wann zum Arzt?
Bei Papst Leo XIV. führte eine Routineuntersuchung zur Diagnose Lungenkrebs. In vielen Fällen bleiben Lungenerkrankungen lange unauffällig. Bei welchen Beschwerden ist ärztliche Abklärung wichtig?
Lungenkrebs bleibt oft lange unauffällig: Husten, Atemnot, Brustschmerzen oder blutiger Auswurf sollten ärztlich untersucht werden.Patrick Pleul/dpa
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Der Papst hat nach Angaben seiner Ärzte Lungenkrebs: Bei Leo XIV. wurde nach einer Routineuntersuchung ein Knoten in der Lunge entdeckt. Die Ärzte entfernten den unteren Lappen der rechten Lunge. Die Untersuchung ergab ein Lungenadenokarzinom.
Viele Lungenerkrankungen bleiben lange unauffällig. Bei Lungenkrebs seien die Symptome zu Beginn häufig „so allgemein und uncharakteristisch, dass sie auch eine ganz andere Ursache haben können“, heißt es etwa von der Deutschen Krebshilfe.
Kleine Tumoren würden fast immer zufällig entdeckt, zum Beispiel bei einer Röntgenuntersuchung des Brustkorbs aus anderem Anlass, so der Krebsinformationsdienst. Umso wichtiger sei es, anhaltende Symptome ernst zu nehmen und mit einem Arzt oder einer Ärztin zu besprechen.
Welche Symptome sollte man ärztlich abklären lassen? Dazu gehören unter anderem:
- anhaltender oder veränderter Husten
- Atem- oder Luftnot
- Brustschmerzen
- blutiger Auswurf
- unbeabsichtigten Gewichtsverlust
- wiederkehrende Atemwegsinfekte, Fieber oder Schluckbeschwerden
Hinter vielen Warnzeichen könnten Lungenkrebs oder andere schwerwiegende Lungenprobleme stehen, aber auch harmlosere Erkrankungen, etwa eine chronische Bronchitis, erklärt der Krebsinformationsdienst. Deshalb ist eine ärztliche Abklärung wichtig.
Raucher? Anspruch auf Screening prüfen
Die Diagnose Lungenkrebs hängt in vielen Fällen mit dem Rauchen zusammen. Tabakrauchen gilt als Hauptrisikofaktor für Lungenkrebs.
Starke Raucherinnen und Raucher sollten ebenso wie Ex-Raucherinnen und Raucher prüfen, ob sie für die kostenlose Früherkennung infrage kommen. Seit April 2026 haben Menschen mit starkem Zigarettenkonsum unter bestimmten Voraussetzungen alle 12 Monate Anspruch auf ein Lungenkrebsscreening - und zwar auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. Das Angebot richtet sich an Menschen zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht und mindestens 15 Packungsjahre haben.
Bei einem sogenannten Niedrigdosis-CT werden mit Hilfe von Röntgenstrahlen Schnittbilder der Lunge erstellt und auf Auffälligkeiten untersucht. Der Weg führt über eine allgemeinmedizinische oder internistische Praxis, die die Voraussetzungen prüft und an eine radiologische Praxis überweist.