Vogelgrippe: Eichsfeld reagiert mit strengen Regeln
Nach mehreren H5N1-Fällen greift der Landkreis Eichsfeld zu strengen Maßnahmen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu erschweren. Was auf Halter von Geflügel und anderen Vögeln nun zukommt.
Vor allem Kraniche sind in diesem Jahr von der Vogelgrippe betroffen. (Symbolbild)Matthias Bein/dpa
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Wegen der in Teilen Deutschlands umgehenden Vogelgrippe müssen Geflügelhalter im Eichsfeld ihre Tiere nun in Ställen unterbringen. Es sei eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Stallpflicht veröffentlicht worden, teilte der Landkreis mit. Reichen Stallkapazitäten nicht aus, sei die Errichtung von speziellen Schutzvorrichtungen möglich, hieß es. Die Verfügung betrifft demnach nicht nur Geflügel, sondern auch Ziervögel und andere Vogelarten - etwa Brieftauben. Die Kreisverwaltung warnt vor Sanktionen, sollten die Halter der Aufstallungspflicht nicht nachkommen.
Mehrere Landkreise mit Stallpflicht
Zuvor waren im Eichsfeld mehrere tote Tiere gefunden worden, bei denen Test auf das H5N1-Virus positiv ausgefallen waren. In Thüringen gibt es bereits mehrere Landkreise mit Stallpflichten wegen der grassierenden Vogelgrippe - etwa in Teilen Erfurts und in den Kreisen Schmalkalden-Meiningen, Saalfeld-Rudolstadt und im Saale-Orla-Kreis. Im Landkreis Greiz gelten Schutz- und Sperrzonen.
Die Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland ist nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bereits vergleichbar mit den Dimensionen des bisherigen Rekordjahres 2021. Die Zahl der im Referenzlabor des Instituts registrierten Infektionsfälle sei bereits höher als zum gleichen Zeitpunkt des Jahres 2021.