Panorama

Urteil nach tödlicher Attacke nach Abifeier rechtskräftig

Ein Streit nach einer Abifeier in Bad Oeynhausen (NRW) endete tödlich, nun bleibt das Urteil bestehen: Die Revision im Fall des getöteten 20-Jährigen wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen.

10.04.2026

Die von Anwalt Burkhard Benecken (r) eingelegte Revision durch den Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. (Archivbild)Friso Gentsch/dpa

Die von Anwalt Burkhard Benecken (r) eingelegte Revision durch den Bundesgerichtshof blieb ohne Erfolg. (Archivbild)Friso Gentsch/dpa

© Friso Gentsch/dpa

Das Urteil zum gewaltsamen Tod eines jungen Mannes im Kurpark von Bad Oeynhausen in Nordrhein-Westfalen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 19-Jährigen verworfen, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Es seien keine Rechtsfehler zuungunsten des im Mai 2025 vom Landgericht Bielefeld verurteilen Mannes gefunden worden. 

Das Landgericht hatte einen 19-Jährigen unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Zur Tatzeit im Juni 2024 war der Syrer 18 Jahre alt. Die Verteidigung hatte beantragt, von einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts abzusehen und lediglich eine Verwarnung auszusprechen.

Der Syrer wohnt seit Oktober 2023 in Bad Oeynhausen, er war 2016 nach Deutschland gekommen. Die Gewalttat hatte politisch hohe Wellen geschlagen und Debatten über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern befeuert. 

Im Juni 2024 war ein 20-Jähriger im Kurpark von Bad Oeynhausen so schwer durch Schläge und Tritte verletzt worden, dass er zwei Tage später im Krankenhaus mit schweren Hirnschäden starb. Auslöser der Gewalttat war ein grundloser verbaler Streit zwischen zwei Gruppen. Angreifer und Opfer kannten sich zuvor nicht.