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Urteil: So viel Kaution dürfen Vermieter einbehalten

Bei Auszug aus der Mietwohnung gibt es regelmäßig auch die hinterlegte Mietkaution zurück. Allerdings meist nicht sofort - und auch nicht zwingend den Gesamtbetrag. Was Mieter wissen sollten.

12.09.2025

Vermieter dürfen eine hinterlegte Kaution für eine Frist von bis zu sechs Monaten zurückhalten.picture alliance / dpa Themendienst

Vermieter dürfen eine hinterlegte Kaution für eine Frist von bis zu sechs Monaten zurückhalten.picture alliance / dpa Themendienst

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Dürfen Vermieterinnen und Vermieter bei Auszug eigentlich die Kaution zurückhalten? Ja - und zwar für eine angemessene Prüfungsfrist von bis zu sechs Monaten, in denen sie feststellen können, ob Mietrückstände bestehen, Nebenkostenforderungen offen sind oder Beschädigungen, die der Mieter verursacht hat, repariert werden müssen. 

Sind die Forderungen allerdings geringer als die Höhe der hinterlegten Kaution, ist die Differenz auszuzahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Rheine (Az. 10 C 78/24) weist das Rechtsportal anwaltauskunft.de hin.

Rückzahlung verweigert - ab vor Gericht

In dem konkreten Fall hatte eine Frau knapp drei Jahre lang in der Wohnung des Vermieters gelebt und eine Kaution in Höhe von 1.350 Euro hinterlegt. Nach Beendigung des Mietverhältnisses verlangte sie die Rückzahlung der Kaution sowie Auskunft über deren Verzinsung. Der Vermieter verweigerte die Rückzahlung und führte angebliche Mängel an der Wohnung als Grund an. Die Frau zog daraufhin vor Gericht.

Gericht bestätigt Ansprüche der Mieterin teilweise

Dieses ließ die Vorwürfe prüfen und stellte ebenfalls Mängel an der Wohnung fest, die unter anderem durch Vernachlässigung und unzureichende Reinigung zustande gekommen waren. Hinzu kamen unstrittige Forderungen aus den Nebenkostenabrechnungen. Die beiden Posten zusammen taxierte das Gericht auf rund 1.045 Euro. Also immerhin rund 305 Euro weniger als die hinterlegte Kaution.

Das Gericht beschied der Frau daher einen Rückzahlungsanspruch in Höhe der errechneten Differenz. Außerdem verurteilte es den beklagten Vermieter zur Auskunft über die Anlage der Kaution und die darauf entfallenden Zinsen. Auch diese musste der Vermieter auszahlen.