Panorama

Tod bei Kitaausflug: Prüfung von Aufsichtspflichtverletzung

Zwei Wochen nach dem tödlichen Sturz eines Dreijährigen in einen Fluss bei einem Kindergartenausflug rekonstruiert die Polizei das Unglück. Dabei geht es auch um die Frage, ob Personal fahrlässig war.

31.03.2026

Das Kind war im Wasser der Sieg treibend gefunden worden. (Archivfoto)Berthold Stamm/dpa

Das Kind war im Wasser der Sieg treibend gefunden worden. (Archivfoto)Berthold Stamm/dpa

© Berthold Stamm/dpa

Nach dem tödlichen Sturz eines dreijährigen Jungen in einen Fluss in Siegen während eines Ausflugs mit der Kindergartengruppe ermittelt die Polizei wegen möglicher Aufsichtspflichtverletzungen des Personals. Nach dem Unglücksfall laufe aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen, sagte eine Polizeisprecherin auf Nachfrage. Dabei werde geprüft, ob an dem Ausflug beteiligtes Personal seine Aufsichtspflicht verletzt habe. 

Um das Geschehen und die Abläufe am Unglückstag genau rekonstruieren zu können, suchen die Ermittler daher weitere Zeugen, wie aus einer aktuellen Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei hervorgeht. Menschen, die die Kinder an dem betreffenden Vormittag gesehen haben, sollen sich daher bei der Polizei melden. 

Was über das Unglück bekannt ist

Bei einem Ausflug mit der Kindergartengruppe in den Auen des Flusses Sieg hatte sich am 17. März ein dreijähriger Junge von der Gruppe entfernt und war ins Wasser gestürzt, so die Ermittler. Er war auf dem Wasser treibend gefunden worden und starb einige Tage nach dem Unglück im Krankenhaus. 

Nach dem Unglück hatte der Träger der Kita, der DRK Kreisverband Siegen-Wittgenstein, von tiefer Erschütterung beim Personal und der Elternschaft berichtet und der Familie Anteilnahme sowie Betroffenen Unterstützung zugesichert. 

Träger sichert Unterstützung bei Ermittlungen zu

„Auch der DRK-Kreisverband hat ein großes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung der Geschehnisse“, hieß es in einer Reaktion des Trägers auf den Zeugenaufruf. Man unterstütze die Ermittlungsarbeit der zuständigen Behörden.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen dürfe man sich allerdings nicht zum Geschehen äußern. Nach früheren Angaben des Trägers hatten insgesamt acht Aufsichtspersonen die 46 Kinder begleitet.