Striktes Messerverbot auf Weihnachtsmärkten
Seit 2024 gilt auf Weihnachtsmärkten bundesweit ein striktes Messerverbot. Was das für Besucher und für andere öffentliche Veranstaltungen bedeutet.
Taschenmesser gehören auf Weihnachtsmärkten der Vergangenheit an. (Symbolbild)Paul Zinken/dpa
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In Hessen sowie auf allen Weihnachtsmärkten bundesweit gilt seit dem vergangenen Jahr ein Messerverbot. Seither sind auch Taschenmesser auf dem Weihnachtsmarkt nicht mehr erlaubt. Zuvor hatte es ein Verbot für Waffen und Messer mit langen Klingen gegeben.
Die Verschärfung des Waffengesetzes war Teil eines Sicherheitspakets, das die Bundesregierung im Oktober 2024 als Reaktion auf den Messeranschlag in Solingen verabschiedet hat. Demnach gilt ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten und anderen öffentlichen Veranstaltungen.
Die Bundesländer wurden ermächtigt, Messerverbote an Orten zu verhängen, an denen beispielsweise besonders viele Menschen zusammenkommen oder die besonders kriminalitätsbelastet sind. Hessen hat im Februar dieses Jahres eine landesweite Waffen- und Messerverbotszone für Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs eingeführt.