Panorama

Streit um Dauer-Messerverbote: OVG-Verhandlung im September

Intensivtäter mit Messer, Baseballschläger oder Äxten: Das OVG Münster prüft, ob die Polizei diese Personengruppen für einen längeren Zeitraum vom Tragen gefährlicher Gegenstände abhalten darf.

16.08.2026

Bei dem Streit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geht um das Verbot in einigen NRW-Städten, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mehrere Jahre lang zu tragen. (Archivbild) Bernd Weißbrod/dpa

Bei dem Streit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geht um das Verbot in einigen NRW-Städten, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mehrere Jahre lang zu tragen. (Archivbild) Bernd Weißbrod/dpa

© Bernd Weißbrod/dpa

In mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen gilt für bestimmte Personen das Verbot, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mit sich zu führen. Mit der grundsätzlichen Frage, ob die Polizei solche Verbote über mehrere Jahre aussprechen darf, beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Auf Nachfrage teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit, dass sich der 5. Senat am 29. September in einer mündlichen Verhandlung mit der Klage eines 18-Jährigen aus Wuppertal beschäftigen wird. 

Die Gerichte waren sich bislang bei der Bewertung nicht einig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Anordnung aus Wuppertal im September 2025 für überwiegend rechtswidrig erklärt. Nur der Bund könne ein generelles Messertrageverbot über das Waffengesetz regeln. Ausgenommen wurden dabei Armbrüste und Reizstoffsprühgeräte. Zuvor hatte das OVG in Münster die Sache in einem Eilverfahren im Juli 2025 auf Antrag der Polizei allerdings anders bewertet. 

Die obersten NRW-Verwaltungsrichter zeigten sich davon überzeugt, dass die Polizei ein individuelles Messerverbot auf das generelle Polizeirecht zur Gefahrenabwehr stützen dürfe. Eine spezielle Rechtsgrundlage sei nicht nötig, sagten die Richter im Eilverfahren, was immer mit einer vorläufigen Bewertung verbunden ist. Die Polizei habe bei dem 18-Jährigen hinreichende Anhaltspunkte dafür gesehen, dass von ihm eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe. Grund: wiederholte strafrechtliche Auffälligkeit. 

Im September entscheidet das OVG im sogenannten Hauptsacheverfahren. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hatte das Gericht die Berufung zugelassen. 

Auch andere Städte haben diese Verbote

Vergleichbare Anordnungen wie in Wuppertal gibt es in Dortmund, Bonn, Recklinghausen oder auch in Mönchengladbach. Der frühere Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange ordnete 2024 das Trageverbot für einen bestimmten Personenkreis in Dortmund und Lünen an, um gegen Messerkriminalität vorzugehen. Getroffen hat es etwa Intensivtäter oder Menschen, die zuvor bei einer Straftat ein Messer oder andere Gegenstände wie Baseballschläger, Hämmer, Äxte oder Beile eingesetzt haben.