Panorama

Doppelmord in Schackendorf - Anwaltschaft fordert lebenslang

Der Angeklagte räumt die Taten ein, bestreitet aber eine Tötungsabsicht. Dennoch forderte die Staatsanwältin, die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festzustellen.

01.12.2025

Der 53-Jährige steht wegen zweifachen Mordes vor dem Landgericht Kiel. (Archivbild)Frank Molter/dpa

Der 53-Jährige steht wegen zweifachen Mordes vor dem Landgericht Kiel. (Archivbild)Frank Molter/dpa

© Frank Molter/dpa

Über ein Jahr nach der Gewalttat in Schackendorf (Kreis Segeberg) hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten beantragt. Staatsanwältin Ulrike Nützelmann erkennt die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als gegeben. „Der Angeklagte entschied sich ganz bewusst für eine tödliche Waffe“, sagte sie. 

Der 53-Jährige steht wegen zweifachen Mordes vor dem Landgericht Kiel. Bei der Tat am 16. November 2024 wurden dessen 51 Jahre alte Ex-Partnerin getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt. Der Mann war seitdem querschnittsgelähmt und starb knapp vier Monate später. 

Der Angeklagte soll seiner Ex-Partnerin dabei insgesamt 14 Messerstiche und ihrem neuen Lebensgefährten sieben Messerstiche zugefügt haben. Zudem wirft die Anklage dem Deutschen häusliche Gewalt, Freiheitsberaubung und einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vor.

Die Staatsanwältin sprach sich außerdem dafür aus, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das würde eine Freilassung nach 15 Jahren in der Regel ausschließen. Seine Ex-Partnerin, so Nützelmann, habe keinen anderen Mann als ihn haben dürfen. „Ob er sie entführen oder töten wollte, ändert nichts an den niedrigen Beweggründen“, erklärte sie. Seine Wut und der verletzte Stolz durch den neuen Partner hätten ihn angetrieben.

Angeklagter gab Erklärung ab

Der Angeklagte hatte die Taten im September über seinen Anwalt eingeräumt. Er erklärte, dass er nicht die Absicht gehabt habe, Menschen zu töten. Die Situation am frühen Morgen auf der Straße vor der Wohnung des Opfers sei eskaliert. Zudem äußerte sich der Mann in seinem letzten Wort ausführlich selbst und erklärte die Taten aus seiner Sicht. Dadurch stieg das Gericht erneut in die Beweisaufnahme ein.

Der Verteidiger erklärte, er hoffe auf ein mildes Urteil des Gerichts. „Die Tat wird sich nie sinnvoll erklären lassen“, sagte Andreas Meyer. Er bezweifelte, dass der Angeklagte zuvor eine Tötungsabsicht gehabt habe. 

Erklärung entkräftet Mordvorwurf nicht

Für die Staatsanwältin seien durch die Erklärung allerdings offene Fragen nicht beantwortet worden. Ebenso hätte sich ihr Urteil nicht geändert. „Sie wollten hier noch einmal einen großen Auftritt haben und die ganze Aufmerksamkeit sollte auf Ihnen sein“, warf sie dem Angeklagten vor. Sie sehe in der Erklärung nur „Selbstmitleid und Rechtfertigungen“.

Überdies widerlege die Aussage des Angeklagten den Mordvorwurf nicht. Im Gegenteil: Sie führt laut der Staatsanwältin neben den Mordmerkmalen der Heimtücke und der niederen Beweggründe auch die Verdeckungsabsicht ins Feld, die bisher nicht Teil der Anklage war. Zudem forderten die drei Nebenkläger eine Strafe, die „der Schwere der Schuld angemessen“ sei. 

Das Urteil soll voraussichtlich am 12. Dezember gesprochen werden.

Die Vorgeschichte

Der Angeklagte und sein Opfer hatten sich im Juli vergangenen Jahres getrennt. Wenige Wochen später drang der Mann in die Wohnung seiner Ex ein und zwang deren 16 Jahre alte Tochter und eine Freundin unter der Androhung von Gewalt, sich mit Panzertape gegenseitig an Stühle zu fesseln. Er hatte laut Anklage ein Buch über Suizid dabei und berichtete den Jugendlichen davon, bereits Vorbereitungen angestellt zu haben. Mit dem Handy der Tochter schickte er eine Nachricht an die Mutter.

Nach deren Eintreffen und Erkenntnis der Lage versuchte die Mutter, am Dachfenster Hilfe zu rufen. Mit einer Eisenstange habe der Angeklagte ihr daraufhin zweimal an den Hinterkopf geschlagen, sagte die Staatsanwältin. Im Zuge dessen sei die Frau zu Boden gegangen und habe Todesangst verspürt. Erst nachdem sie dem Angeklagten vorgemacht habe, wieder zusammenkommen zu können, habe sich dieser beruhigt und die Wohnung verlassen.

Der Fall Schackendorf beschäftigte Ende 2024 auch den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) erklärte dort damals, dass die Polizei zunächst keine dringende Gefahr angenommen habe. „Das mag im Rückblick mit dem Wissen von heute nicht richtig erscheinen.“