So reagieren Sie bei Straßenschäden durch Hitze
Starke Hitze kann Straßenbeläge schädigen – wie Sie bei Warnschildern und Unebenheiten und richtig reagieren und wer im Nachgang für Schäden aufkommen könnte.
Blow-ups und Schlaglöcher können schon bei geringem Tempo starke Schäden verursachen.Rene Priebe/dpa/dpa-tmn
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Die aktuelle Hitze kann nicht nur Mensch und Umwelt belasten, sondern auch dem Straßenbelag zusetzen. So genannte Blow-ups und andere Schäden können dann etwa auf Autobahnen für Auto- und Motorradfahrer gefährlich werden. Vor allem, weil Blow-ups - auch Fahrbahnsprengungen genannt – so unvermittelt auftreten können. Der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC geben Tipps.
Darum geht’s: Blow-ups
Sowohl Asphalt als auch Beton können durch starke Hitze beschädigt werden. Beton dehnt sich bei Hitze aus, ist jedoch wenig flexibel. Daher können bereits ab 30 Grad Lufttemperatur sogenannte Blow-ups entstehen – plötzliche –Aufwölbungen oder Aufbrüche in der Decke. Vor allem an Fugen und Nahtstellen kann es brenzlig werden, so der ADAC.
Allerdings sind laut Autobahn GmbH des Bundes nur ältere, stark beanspruchte und bereits mehrfach reparierten Betonfahrbahnen betroffen. Und: An heißen Tagen würden solche Strecken verstärkt kontrolliert. Vorsorglich wurden aber aktuell auf einigen älteren Abschnitten der A 7, A 92 und A 93 Tempolimits eingeführt, heißt es bei der Autobahn GmbH im Netz.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) präzisiert und ergänzt besonders gefährdeten Strecken:
- A 3 (vom Autobahnkreuz Deggendorf bis Anschlussstelle Hengersberg)
- A 92 (Anschlussstelle Oberschleißheim bis Anschlussstelle Eching-Ost, Anschlussstelle Freising-Süd bis Anschlussstelle Freising-Ost, Anschlussstelle Landshut-West bis Anschlussstelle Dingolfing-Ost)
- A 93 vom Dreieck Saalhaupt bis Anschlussstelle Elsendorf
Wegen der besonderen beschriebenen Gefahr gelten auf diesen Strecken während des Sommers Tempolimits.
Wie häufig sind Blow-ups?
Auf neueren Betonautobahnen spielten Blow-ups heutzutage so gut wie keine Rolle mehr, wird auf der ADAC-Seite ein Sprecher der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zitiert. Eine Ursache ist die zu geringe Einbaudicke des Betons auf älteren Strecken. Die Standarddicke des Betons sei heute größer. Im deutschen Autobahnnetz bestehen rund 70 Prozent der Fahrbahnen aus Asphalt und etwa 30 Prozent aus Beton, notiert die Autobahngesellschaft. Asphaltfahrbahnen sind demnach zumindest nicht von Blow-Ups betroffen.
Auch bei Asphaltstraßen kann die Hitze Spuren hinterlassen
Bei starker Sonneneinstrahlung kann sich Asphalt allerdings auf Temperaturen von über 60 Grad Celsius erwärmen. Dadurch wird er weicher, was zu Verformungen und Spurrinnen führen kann. Bei Asphalt sind Spurrillen das wesentliche Schadensbild bei hohen Temperaturen und unter Belastung vor allem durch Lastwagen, erläutert der ADAC. Bei Regen besteht dann die Gefahr von Aquaplaning.
„Ein Aufplatzen ist uns als Schadensbild nicht bekannt“, so Katharina Lucà vom ADAC. Ein anderes mögliches Schadensbild bei Gussasphalt sei aber eine Blasenbildung, kleine punktuelle Aufwölbungen auf der Fahrbahn.
Bei bereits vorhandenen Schlaglöchern spielt vor allem die Verkehrslast die entscheidende Rolle, dass diese weiter ausgefahren werden. „Die Hitze spielt dabei eine untergeordnete Rolle.“
Schilder ernst nehmen und Tempo drosseln
Egal, ob auf Landstraße oder Autobahn und auf welchem Fahrbahnbelag: Wird generell vor Schäden in der Fahrbahn gewarnt, muss man das unbedingt ernst nehmen und sich an Tempolimits dort halten.
Schon kleine Unebenheiten, Löcher und Risse können laut ACE für Verkehrsteilnehmende zum Risiko werden. Das gilt besonders für Motorradfahrer, die aufgrund von Blow-ups oder anderer Schäden stürzen könnten. Auch plötzliche Ausweichmanöver können zu Unfällen führen.
Auch wenn nicht oder noch nicht gewarnt wird, sollten alle, die auf älteren Strecken unterwegs sind oder bei sichtbaren Unebenheiten und Nahtstellen besonders vorsichtig fahren, das Tempo drosseln und den Sicherheitsabstand erhöhen.
Auffällige Fahrbahnschäden, sollte man bei nächster sicherer Gelegenheit melden – etwa der Polizei (der GDV rät zum Notruf 110) oder einer Autobahnmeisterei.
Nicht immer kann man ausweichen – das ist zu tun
Wer nicht mehr gefahrlos ausweichen kann, etwa ohne in einen Gegenverkehr zu geraten, muss leider auch ein großes Schlagloch durchfahren. Allerdings sollte man danach auf ungewöhnliche Geräusche, Vibrationen und Veränderungen im Lenkverhalten zu achten, rät der ACE. Schon bei „kleinsten Auffälligkeiten“ seien Schäden wahrscheinlich. Dann besser so bald wie möglich anhalten und einen Pannendienst rufen.
Denn Blow-ups und Schlaglöcher können schon bei geringem Tempo starke Schäden verursachen. Setzt etwa ein Auto auf, kann das sowohl Karosserie als auch den Auspuff gefährden. Wer mit hoher Geschwindigkeit durch ein Schlagloch braust, muss mit Schäden an der Lenkung, der Radaufhängung, den Reifen und den Felgen rechnen.
Der Schaden ist da – wer zahlt?
Wer einen Schaden erkennen kann, sollte ihn etwa mit Fotos dokumentieren. Nach Möglichkeit macht man auch Fotos von der Fahrbahn – freilich nur, wenn das absolut gefahrlos und je nach Örtlichkeit überhaupt möglich ist. Man sollte allerdings den betreffenden Streckenabschnitt notieren. Unter Umständen hat man einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem sogenannten Straßenbaulastträger. Das ist meistens die Kommune, das Land oder der Bund.
Allerdings muss man eine vernachlässigte Verkehrssicherungspflicht nachweisen. Schon wenn eine Warnbeschilderung vorhanden war, kann das den Träger von einer Haftung entbinden, so der ACE. Um so etwas vorzubringen, ist demnach eine umfassende Dokumentation wichtig:
- Fotos
- Zeugen
- Polizei- oder Werkstattberichte
Eine rechtliche Beratung ist im Einzelfall ratsam. Denn in der Regel sei der Nachweis ist meist „mühsam und schwierig“, so der GDV. Gleiches gelte für Schäden am Auto, die durch Schlaglöcher entstünden.
Scheidet so ein Vorgehen aus, kann man nur über eine eventuell vorhandene Vollkaskoversicherung abrechnen. Sie reguliert Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel auch die Schäden nach einem selbst verursachten Crash, so der GDV.
Wer nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, könnte zumindest etwaige Glasschäden abrechnen.
Nur mit der Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt man die Schäden dann aus eigener Tasche.