So erhalten WEGs Zuschüsse für E-Auto-Ladepunkte
Wer mit den anderen Eigentümern seiner Wohnungseigentümergemeinschaft vorhandene Stellplätze mit E-Ladepunkten aufrüsten will, kann derzeit von Förderungen profitieren. Wie es den Zuschuss gibt.
Förderprogramm: WEGs können sich die Errichtung von Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen bezuschussen lassen.Florian Schuh/dpa-tmn
© Florian Schuh/dpa-tmn
Wer ein E-Auto fährt, hat zum Laden idealerweise einen Anschluss zu Hause. Für Hauseigentümer in der Regel ein lösbares Problem. Wohnungseigentümer haben die Installation hingegen nicht selbst in der Hand. Sie müssen Vorhaben mit den anderen Eigentümern der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abstimmen - und aus der Gemeinschaftskasse das benötigte Geld lockermachen. Was viele allerdings nicht wissen: Speziell für diesen Fall gibt es eine staatliche Förderung.
Schon seit Mitte April können WEGs Zuschüsse für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. „Über das Bundesförderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ können WEGs nach derzeitigem Stand bis zum 10. November 2026 Anträge einreichen“, sagt der Fördermittelberater Burkhard Touché aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren (VPB). Die Mittel werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.
Der Bund fördert damit die Errichtung von Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen, die Bewohnerinnen und Bewohnern eines Mehrparteienhauses zur Verfügung stehen. Unterstützt werden die Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, technische Ausrüstung sowie erforderliche bauliche Maßnahmen. Dabei muss der Ladepunkt mindestens 11 und darf höchstens 22 Kilowatt leisten.
Das sind die Voraussetzungen und Zuschüsse
Die Höhe der Förderung ist laut VPB gestaffelt: „Für jeden Stellplatz, der einen Anschluss erhalten soll, ist ein fester Zuschuss bis zu 1.300 Euro ohne installierten Ladepunkt vorgesehen“, erklärt Touché. „Bis zu 1.500 Euro sieht das Programm für einen Stellplatz mit Ladepunkt vor und bis zu 2.000 Euro, wenn bidirektionales Laden unterstützt wird.“
Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze, wenigstens aber sechs Stellplätze, vorverkabelt werden. Auch das Timing ist wichtig: Bei Antragstellung darf die Baumaßnahme noch nicht begonnen haben. Sie darf aber noch vor dem Beschluss der Eigentümerversammlung erfolgen.
Gut zu wissen: In manchen Bundesländern gibt es eigene regionale Förderprogramme. Eine Kombination mit der Bundesförderung ist Burkhard Touché zufolge aber nur dann zulässig, wenn beide Programme das ausdrücklich erlauben. Andernfalls droht eine Rückforderung.