Panorama

Sicherungskonzept für evakuiertes Hochhaus vorgestellt

Fassade, Brandschutz, Frostgefahr: Was die neue Planung für die Bewohner bedeutet – und warum ein Netz an der Wand erst der Anfang ist.

04.11.2025

Die Bewohner dürfen das Gebäude zunächst weiter nicht betreten. Doch das könnte sich demnächst ändern. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

Die Bewohner dürfen das Gebäude zunächst weiter nicht betreten. Doch das könnte sich demnächst ändern. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

© Boris Roessler/dpa

Für die Bewohner eines Anfang Juni evakuierten Hochhauses im südhessischen Babenhausen zeichnet sich nach Angaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg eine Lösung ab, damit sie das Gebäude zumindest wieder betreten dürfen. Ein von der Hausverwaltung beauftragter Ingenieur habe auf einer Eigentümerversammlung am Montagabend ein Sicherungskonzept vorgestellt, teilte die Kreisverwaltung mit.

In einem ersten Schritt soll an der Fassade ein Netz angebracht werden, um dann gefahrlos ein Gerüst aufzustellen, das mit einer Plane bespannt werde. Dadurch würde die derzeit freiliegende Außenwand zum einen vor Witterungseinflüssen geschützt, zum anderen würde dadurch wieder ein sicheres Betreten des Hauses für Bewohner und Eigentümer möglich. 

Weitere Maßnahmen notwendig

Parallel sollen dann die notwendigen Brandschutzmaßnahmen im Gebäude in Auftrag gegeben und die zur Löschwasserversorgung notwendigen Pumpen von einem Sachverständigen abgenommen werden. „Diese Maßnahmen waren bereits seit Juni dieses Jahres als Mindestanforderung für einen Wiederbezug seitens der Unteren Bauaufsicht gefordert worden“, erklärte die Kreisverwaltung. „Eingebaut wurden die Pumpen zwar schon, aber abgenommen, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten, sind sie immer noch nicht.“

Bei der Versammlung sei auch darüber diskutiert worden, parallel zu den Sicherungsmaßnahmen einen Auftrag zur Fassadendämmung in Auftrag zu geben. „Denn der Winter steht vor der Tür und die Wasserleitungen könnten ohne Dämmung einfrieren“, erklärte die Kreisverwaltung. Zu der Eigentümerversammlung war den Angaben zufolge kurzfristig auch die Untere Bauaufsicht des Landkreises eingeladen worden.

Betretungsverbot für Bewohner

Anfang Juni hatte sich ein Teil der Fassade gelöst. Im August war zudem noch ein Fenster acht Stockwerke tief gestürzt. Das elfstöckige Gebäude wurde geräumt, die 187 Bewohner mussten sich eine andere Bleibe suchen. Das Haus darf auf Anordnung der Bauaufsicht des Landkreises derzeit nicht betreten werden, bis es wieder sicher ist. Wann ein Wiederbezug möglich sein wird, ist weiterhin unklar.