Sexuelle Gewalt erlebt? Warum eine späte Anzeige noch lohnt
Chatverläufe, Tagebucheinträge, Fotoaufnahmen: Auch jenseits von DNA-Spuren haben Opfer sexueller Gewalt vielfältige Beweismöglichkeiten. Späte Anzeigen sind darum längst nicht per se aussichtslos.
Zurück bleiben nicht nur körperliche Wunden: Wer als Kind oder im Jugendalter Opfer einer Sexualstraftat geworden ist, hat damit auch psychisch oft noch jahrelang zu kämpfen.picture alliance/dpa
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Viele Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben, sprechen darüber erst Jahre später. Manche verdrängen das Geschehene lange, andere schämen sich, fühlen sich schuldig oder fürchten, ihnen würde niemand glauben. Erst wenn im Erwachsenenalter Beziehungen, die eigene Elternschaft oder eine Therapie die alten Verletzungen aufbrechen, kommt das Erlebte zur Sprache.
Wer sich dann entscheidet, Anzeige zu erstatten, steht vor einer besonders schwierigen Situation: Die Tat liegt lange zurück, Beweise scheinen verloren, Erinnerungen sind bruchstückhaft - und dennoch ist das Leid real. Betroffene fragen sich, ob es zu spät ist, ob sie überhaupt noch ernst genommen werden und welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen bleiben. Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Welche Möglichkeiten haben Betroffene Monate oder Jahre nach einer Sexualstraftat noch, den Sachverhalt zu belegen?
Weil die Anzeige einer Sexualstraftat Opfern grundsätzlich viel Überwindung abverlangt, erfolgt diese - wenn überhaupt - erst sehr spät. „Das ist den Ermittlungsbehörden durchaus bekannt und wird rechtlich auch berücksichtigt“, sagt Franka Haedke von der Bremer Polizei. Darum hätten Opfer von Sexualstraftaten auch Monate oder Jahre nach der Tat weiterhin reale rechtliche und praktische Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten und Unterstützung zu erhalten.
Zwar sind der Essener Rechtsanwältin Sonka Mehner zufolge klassische Spuren wie DNA oder Verletzungen dann häufig nicht mehr vorhanden. Es können aber andere Beweismittel relevant werden: „Zeugenaussagen aus dem sozialen Umfeld, frühere Mitteilungen an Vertrauenspersonen, Chatverläufe, Tagebucheinträge, ärztliche oder therapeutische Unterlagen sowie Indizien aus dem Verhalten der Beteiligten“, nennt die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins ein paar Beispiele.
Mehner zufolge scheitern Strafverfahren bei Sexualdelikten nicht automatisch an fehlenden Sachbeweisen. „Auch Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen können bei sorgfältiger Würdigung zu einer Überzeugung des Gerichts führen.“
Wie sollten Betroffene konkret vorgehen, wenn sie eine Aufklärung anstreben?
„Eine Anzeige kann jederzeit schriftlich oder persönlich bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft erstattet werden“, sagt Polizistin Franka Haedke. Zuvor ist es Sonka Mehner zufolge aber sinnvoll, sich in einem geschützten Rahmen Unterstützung zu suchen - zum Beispiel in einer entsprechenden Beratungsstelle, bei einem spezialisierten Anwalt oder bei einer psychosozialen Prozessbegleitung.
Außerdem rät Franka Haedke Opfern, bereits im Vorfeld mögliche Sachbeweise zusammenzutragen - Chatverläufe, Zeugen, Tagebucheinträge, Arztberichte, psychologische Gutachten, mögliche selbst gefertigte Fotos von Verletzungen - und diese mit zur Anzeigenerstattung zu nehmen.
„Je mehr Sachbeweise zur eigenen Aussage ergänzt werden, desto größer wird der Beweiswert in Gänze“, sagt die Polizistin. Nach Erstattung der Anzeige folgt dann oft eine detaillierte Vernehmung, ehe die weiteren Ermittlungen aufgenommen werden.
Wo finden Betroffene Hilfe?
Bei Anwälten, spezialisierten Opferberatungsstellen wie dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch oder dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Traumaberatungen oder einer psychosozialen Prozessbegleitung. Letztere steht Opfern schwerer Sexualdelikte - wie Nötigung, Missbrauch oder Vergewaltigung - für den Prozess kostenfrei zur Verfügung.
„Dabei handelt es sich um eine kostenlose Begleitung des Verfahrens sowie einer Unterstützung vor, während und nach dem Gerichtsprozess“, sagt Franke Haedke.
Die Polizistin empfiehlt darüber hinaus, sich ein familiäres oder freundschaftliches Netzwerk aufzubauen, um nach belastenden Vernehmungsterminen oder Gerichtsverhandlungen gute Unterstützung an der Hand zu haben.
Können Sexualstraftaten verjähren?
„Ja, Sexualstraftaten unterliegen grundsätzlich der Verjährung“, sagt Rechtsanwältin Sonka Mehner. Allerdings sind die Verjährungsfristen oft sehr lang und beginnen zudem erst spät zu laufen.
Bei schweren Sexualstraftaten - etwa einer Vergewaltigung oder einem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes - beträgt die Verjährungsfrist Mehner zufolge in der Regel 20 Jahre. Dabei beginnt die Verjährungsfrist nicht mit dem Ende der Tat zu laufen, sondern nach der aktuellen Regelung erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. „Schwere Sexualstraftaten können daher auch Jahrzehnte später noch verfolgt werden“, sagt die Rechtsanwältin.
Gut zu wissen: Wann die Verjährungsfristen faktisch zu laufen beginnen, wurde in den vergangenen Jahren immer mal wieder verändert. So wurde die Altersgrenze sukzessive von der Vollendung des 18. Lebensjahres über Vollendung des 21. Lebensjahres bis zur heutigen Regelung hinausgeschoben. Entscheidend für den Beginn und den Ablauf der Verjährung ist Mehner zufolge die zum Tatzeitpunkt geltende verjährungsrechtliche Regelung.
War eine Tat nach dieser Regelung bereits verjährt, bleibt es dabei. Nur wenn die Verjährungsfrist zum Zeitpunkt einer Gesetzesänderung noch nicht abgelaufen war, kann die neue Verjährungshemmung angewandt werden.
Warum sprechen viele Betroffene erst spät über das Erlebte?
„Hierfür gibt es viele Gründe psychologischer, sozialer und struktureller Natur“, sagt Franke Haedke. „Opfer befinden sich oftmals in Schockzuständen und verdrängen die Tat.“ Der Körper reagiere mit Dissoziation, einer psychischen Abwehrreaktion, die das Erlebte erträglicher macht. So würden Erinnerungen nur fragmentiert abgespeichert und könnten nicht in einen sinnvollen Zusammenhang gebracht werden. „Viele Opfer brauchen dann einfach lange Zeit, um die erfahrene Gewalt und den verspürten Kontrollverlust zu begreifen“, sagt Haedke.
Auch Schuld- oder Schamgefühle hindern Betroffene oft daran, unmittelbar Anzeige zu erstatten. „Opfer sind der Meinung, sie hätten sich wehren müssen, hätten falsche Signale gesendet und dass ihnen niemand glauben wird“, sagt Haedke. Hinzu kommen Angst vor Racheakten, falls der Täter aus dem sozialen Umfeld stammt, fehlendes Rechtswissen und - insbesondere bei Kindern und Jugendlichen - das Verständnis für das geschehene Unrecht.
Haedke zufolge ist eine späte Anzeige darum kein Zeichen für Unglaubwürdigkeit, sondern einfach eine typische Folge der Tat.
Warum ist es trotzdem hilfreich, so früh wie möglich Anzeige zu erstatten?
Weil die Beweismöglichkeiten umso besser sind, je früher eine Tat zur Anzeige gebracht wird. „Erinnerungen sind frischer, Spuren können gesichert und Zeuginnen und Zeugen zeitnah befragt werden“, sagt Sonka Mehner. Je mehr Zeit ins Land geht, desto schwieriger ist es, DNA-Spuren, Verletzungsbilder, Tatortspuren, Videoaufzeichnungen und andere Beweise zu erlangen. Zudem sei die Gefahr von Widersprüchen aufgrund von Gedächtnisveränderungen bei Opfer und Zeugen geringer, so Franka Haedke.
„Frühere Anzeigen können zudem Täter und auch Serientaten stoppen“, sagt die Polizistin. So könnten potenziell weitere Opfer geschützt und frühzeitig strafprozessuale oder therapeutische Maßnahmen gegen mögliche Täter ergriffen werden.
Wer Opfer sexueller Gewalt geworden ist, kann sich an verschiedene Beratungsstellen wenden.picture alliance/dpa
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Chatverläufe gesichert? Vor Gericht können die bei Verfahren wegen Sexualdelikten eine tragende Rolle spielen.picture alliance/dpa
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Opfern sexueller Gewalt steht vor Gericht Anrecht auf Prozessbegleitung zu.Silas Stein/dpa/dpa-tmn
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