Panorama

Schulfreundin von Tochter vergewaltigt? Prozess hat begonnen

Zwar gesteht der Mann die in der Anklage beschriebenen sexuellen Handlungen. Doch in wesentlichen Punkten schildert er die Situation anders.

26.09.2025

Im Frankfurter Landgericht wird einem Mann der Prozess gemacht, der eine Jugendliche vergewaltigt haben soll.  (Symbolbild)Helmut Fricke/dpa

Im Frankfurter Landgericht wird einem Mann der Prozess gemacht, der eine Jugendliche vergewaltigt haben soll. (Symbolbild)Helmut Fricke/dpa

© Helmut Fricke/dpa

In einem Vergewaltigungsprozess im Frankfurter Landgericht hat der angeklagte Mann zugegeben, Sex mit der Schulfreundin seiner Tochter gehabt zu haben. „Er ging aber davon aus, dass sie es auch wollte“, sagte sein Rechtsanwalt. Die damals 17-Jährige habe weder körperlich noch verbal eine Ablehnung ausgedrückt, zudem habe sein Mandant keinen Zwang ausgeübt: „Sie hätte jederzeit „Stopp“ sagen können.“ Anders als von der Staatsanwaltschaft dargestellt, habe er nicht gedacht, dass die Jugendliche schlafe. 

Der heute 57-Jährige kannte das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer gut, sie war die beste Freundin seiner Tochter und hatte schon oft bei ihm übernachtet - allerdings zuvor noch nie alleine. Der Anklage zufolge fragte sie am späten Abend des 16. Oktober 2023, ob sie bei ihm in seiner Frankfurter Wohnung übernachten könne, da sie so spät ihre Eltern nicht mehr stören wolle. Zunächst hätten sie zu zweit in der Küche eine Flasche Sekt getrunken, dann habe sich die Jugendliche im Zimmer seiner abwesenden Tochter ins Bett gelegt. 

Opfer in „Schockstarre“

Er soll nachgekommen und ihr zunächst eine Massage angeboten haben, in die sie einwilligte. Bei der anschließenden Vergewaltigung verfiel sie laut Anklage in eine „Schockstarre“ und stellte sich schlafend. Als der nun Angeklagte nach dem Sex das Zimmer verließ, ließ sie sich von Bekannten nach Hause fahren. Dort berichtete sie sofort ihren Eltern von dem Geschehen.

Der Prozess wird fortgesetzt, nach der bisherigen Planung könnte Mitte Oktober ein Urteil verkündet werden.