Schildkröte oder Schlange: Mehr geschützte Tiere in Hessen
Mehr als 112.000 artgeschützte Tiere werden in Hessen offiziellen Zahlen zufolge gehalten, häufig von Privatleuten. Welche Arten besonders häufig sind.
Für die Haltung gefährlicher Tiere gelten in Hessen Ausnahmegenehmigungen. (Symbolbild)Roland Weihrauch/dpa
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Mehr als 100.000 artgeschützte und oft exotische Tiere leben in Hessen, viele davon in Privathaltung. Zu ihnen zählen Schlangen, aber auch possierliche Tiere wie Kakadus und Seepferdchen. Am häufigsten sind Schildkröten.
Obwohl die Haltung aufwendig sein kann, steigt die Zahl der Tiere, wie die drei hessischen Regierungspräsidien auf Anfrage mitteilen, die die Statistik führen. Landesweit sind demnach mehr als 112.000 Exemplare verzeichnet.
In Nordhessen gab es in den vergangenen Jahren ein leichtes Wachstum auf aktuell knapp 19.300 Tiere, in Mittelhessen nahm die Zahl seit 2021 um 1.500 auf rund 18.000 zu. Aus Südhessen werden schwankende Zahlen gemeldet, aktuell sind es knapp 74.900 meldepflichtige Tiere.
Mehr Tiere, mehr Halter
Auch die Zahl der Halter und Halterinnen nimmt zu, zusammengezählt sind den Behörden knapp 26.800 bekannt. Zu ihnen gehören Zoos und andere Gewerbe, aber auch Privatleute.
In Nordhessen sind die fünf häufigsten exotischen Arten die Griechische Landschildkröte, davon sind 5.890 Individuen gemeldet. Es folgen Graupapageien (978), Amazonen wie die Blaustirnamazone, das sind ebenfalls Vögel (770), die Breitrandschildkröte (535) und Feuersalamander (361). Nicht alle meldepflichtigen Arten sind exotisch, auch viele heimische Arten etwa von Reptilien oder Amphibien sind artgeschützt.
Gemeldet werden müssen den Behörden in der Regel alle Exemplare international und national geschützter Arten, erklärt ein Sprecher des Regierungspräsidiums in Gießen. Gesetzliche Grundlagen seien etwa die EU-Artenschutzverordnung sowie nationale Bestimmungen.
Gefährliche Wildtiere in Privathaltung nicht erlaubt
Privatleute dürfen in Hessen bestimmte gefährliche Wildtiere nicht halten, hier geht es nach Auskunft der Landestierschutzbeauftragten Madeleine Martin darum, Tiere und Bevölkerung zu schützen. „Dazu gehören Tiere, die Menschen durch Körperkraft, Gift oder Verhalten erheblich verletzen können, wie bestimmte Raubtiere, Giftschlangen, Krokodile, Spinnen und Skorpione.“
Es gebe Ausnahmen für gewerbliche Halter und für die Haltung zu wissenschaftlichen oder ähnlichen Zwecken, erläutert die Landestierschutzbeauftragte. Die Regelung gilt seit Oktober 2007. Für Tiere, die zu diesem Zeitpunkt bereits gehalten wurden, gilt Bestandschutz, wenn sie rechtzeitig gemeldet wurden.