Panorama

Rettungssanitäter ins Koma getreten - Haftstrafen

Immer wieder gibt es Berichte über Angriffe auf Rettungskräfte. Jetzt wurde ein besonders brutaler Fall vor Gericht verhandelt. Warum war es laut Urteil kein versuchter Totschlag?

27.02.2026

Vor dem Landgericht Bonn ist ein Prozess wegen eines Angriffs auf einen Rettungssanitäter zuende gegangen (Archivbild).Thomas Banneyer/dpa

Vor dem Landgericht Bonn ist ein Prozess wegen eines Angriffs auf einen Rettungssanitäter zuende gegangen (Archivbild).Thomas Banneyer/dpa

© Thomas Banneyer/dpa

Zwei Jugendliche haben einen Rettungssanitäter bei einem Einsatz in Troisdorf ins Koma getreten - nun wurde das Urteil gesprochen. Das Landgericht Bonn verurteilte die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugendstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren Haft. Bei dem nicht vorbestraften 19-Jährigen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, bei dem 18-Jährigen nicht.

Beide junge Männer waren wegen versuchten Totschlags angeklagt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage gingen im Plädoyer weiterhin davon aus, dass die Angeklagten mit ihrem brutalen Verhalten den Tod des 40-jährigen Familienvaters billigend in Kauf genommen hatten. Das Gericht sah das aber anders.

Der Tatverlauf

Am Abend des 4. Juli 2025 hatten die beiden befreundeten Angeklagten am Ende einer Schulabschlussfeier in Troisdorf bei Bonn die Stadthalle durch die Hintertür betreten. Als ihnen ein Türsteher den Zutritt untersagte, soll der Jüngere ihn beleidigt, mit den Worten „Ich bring Dich um“ bedroht und ihn mit „Kopfnüssen“ attackiert haben. 

Ein Rettungssanitäter, der den Angriff beobachtet hatte, griff ein: Er nahm den Jüngeren in den Schwitzkasten und brachte ihn zu Boden. Der Ältere wollte seinem Freund zu Hilfe kommen: Er nahm Anlauf und trat dem Sanitäter voller Wucht ins Gesicht. Der 40-Jährige fiel zu Boden und blieb regungslos liegen. Der jüngere Angeklagte soll den Bewusstlosen daraufhin mit weiteren Tritten malträtiert haben.

Ob das Opfer je wieder arbeiten kann, ist unklar

Der Sanitäter - Vater zweier Kinder und ehrenamtlicher Feuerwehrmann - musste wegen der lebensbedrohlichen Verletzungen mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt werden. Durch den Angriff erlitt er unter anderem eine Hirnschädigung mit massivem Gedächtnisverlust. Ob er jemals wieder in seinen Beruf zurückkehren kann, ist fraglich.

Die Bonner Kammer konnte nach der Beweisaufnahme keine Tötungsabsicht nachweisen. „Sie wollten nicht wirklich, dass er stirbt“, hieß es im Urteil. Die Angeklagten hatten sich im Prozess für ihr Verhalten entschuldigt. Sie hatten gesagt, sich wegen ihrer Alkoholisierung nicht mehr an die Tat zu erinnern. Die Männer erklärten sich bereit, jeweils 8000 Euro an das Opfer zu zahlen.