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Rentenpunkte nach Scheidung zurückholen – so geht’s

Stirbt der oder die Ex innerhalb von drei Jahren nach der Scheidung, lässt sich der vorgenommene Versorgungsausgleich rückgängig machen - von allein geschieht das aber nicht.

08.07.2026

Rentenpunkte nach Scheidung weg? Meist ja – Ausnahme: der Tod des oder der Ex innerhalb von 36 Monaten.picture alliance/dpa

Rentenpunkte nach Scheidung weg? Meist ja – Ausnahme: der Tod des oder der Ex innerhalb von 36 Monaten.picture alliance/dpa

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Lassen sich Ehepartner scheiden, führt das zuständige Familiengericht in der Regel automatisch einen Versorgungsausgleich durch. Während der Ehe erworbene Rentenansprüche beider Partner werden dann gleichmäßig unter den Geschiedenen aufgeteilt. So sollen finanzielle Nachteile ausgeglichen werden, falls ein Partner für Haushalt und Familie beruflich zurückstecken musste.

Wer einmal auf diese Weise Rentenpunkte an seine Partnerin oder seinen Partner abgegeben hat, bekommt diese in aller Regel nicht zurück. Mit einer Ausnahme: Stirbt der oder die Ex innerhalb von drei Jahren nach der Rententeilung, können überlebende Ex-Partner den Versorgungsausgleich rückgängig machen. Auf diese Möglichkeit, von der viele nicht wüssten, weist der Interessenverband Unterhalt- und Familienrecht (ISUV) hin.

Wo der Antrag gestellt werden muss

Von allein passiert das aber nicht. Betroffene müssen für die Rückgängigmachung der Kürzung aktiv einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Wirksam wird die Rückgängigmachung bei Bewilligung laut ISUV dann ab dem Monat nach Antragstellung, nicht etwa rückwirkend ab dem Todestag.

Gut zu wissen: Eine Information über den Tod des oder der Ex bekommen Geschiedene von den Behörden nicht. An wem die Information vorbeigeht und wer deshalb die 36-Monats-Frist verstreichen lässt, hat später keine Möglichkeit mehr, die Kürzung rückgängig zu machen.