Panorama

Reise an den Golf steht an? Sofort Veranstalter kontaktieren

Nach dem Angriff von Israel und den USA auf den Iran kommt es zu weiteren Kämpfen in der Region. Was heißt das für geplante Reisen - sei es an den Golf oder mit Golf-Airlines in den Rest der Welt?

02.03.2026

Reisende müssen bei Krisen ihre Rechte kennen: Pauschalreisende können bei außergewöhnlichen Umständen kostenfrei stornieren.Hannes P. Albert/dpa

Reisende müssen bei Krisen ihre Rechte kennen: Pauschalreisende können bei außergewöhnlichen Umständen kostenfrei stornieren.Hannes P. Albert/dpa

© Hannes P. Albert/dpa

„Wenden Sie sich unbedingt an Ihren Reiseveranstalter und fragen Sie, was die vielleicht für Pläne haben.“ Das rät Reiserechtler Paul Degott Urlaubern, die eine Reise an den Persischen Golf oder andere Länder in der aktuell vom Krieg zwischen den USA, Israel und Iran betroffenen Region gebucht haben.

Nach dem Angriff der USA und Israels auf den Iran und dessen Gegenschlägen ist der Luftraum in der Region weitgehend gesperrt, Urlauber sitzen an Flughäfen oder auf Kreuzfahrtschiffen in Nahost fest. Die Aussicht auf einen geplanten Urlaub dürfte das vielen verleiden. Was also tun?

Von der Reise zurücktreten - wie geht das?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sagt Paul Degott. Und zwar dann, wenn außergewöhnliche Umstände am Reiseziel oder auch auf dem Weg dahin vorliegen, die die Sicherheit gefährden. Am besten geht man hier so vor: 

Den Reiseveranstalter kontaktieren. Der hat eine Informationspflicht und muss Kunden über Risiken am Urlaubsort aufklären. In der Praxis hat das schon begonnen. Reiseveranstalter Dertour hat angekündigt, etliche Reisen in die Region abzusagen, Tui etwa will betroffene Kunden kontaktieren, sobald gesicherte Informationen vorliegen, heißt es auf der Website. 

Mögliche Reaktionen der Veranstalter sind Stornierungen oder das Angebot einer Umbuchung. Alltours etwa hat alle Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate und in den Oman mit Abreise bis einschließlich 8. März storniert - und Neubuchungen für diese beiden Zielgebiete bis einschließlich 7. April ausgesetzt, wie eine Sprecherin mitteilte.

Von der Pauschalreise zurücktreten: Wer eine Reise gebucht hat und auf jeden Fall nicht mehr reisen will, muss laut Paul Degott eine Prognose erstellen. Diese muss die Frage beantworten: „Wird zum Zeitpunkt meiner gebuchten Reise die Reise sicher sein und werde ich sie urlaubsmäßig durchführen können?“ Hierzu kann man die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für das Reiseland und die Region nutzen. Eine dort aufgeführte Reisewarnung ist ein guter Rücktrittsgrund. 

Steht die Reise aber erst in einigen Wochen an, etwa in den Osterferien, ist es ratsam, die Situation zunächst noch zu beobachten und in jedem Fall nicht auf eigene Faust vorschnell zu stornieren. Denn würde sich die Situation bis dahin so verändern, dass Reisen in die Region wieder sicher möglich wären, bliebe man womöglich auf Stornierungskosten sitzen.

Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

Für zukünftige Reisen zunächst einmal nicht. Den hätte man nur, wenn das Nichtzustandekommen der Reise oder Mängel vor Ort in der Schuld des Veranstalters lägen. 

Was ist bei individuellen Buchungen?

Wer Flug und Hotel individuell und nicht als Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht hat, hat die beschriebene Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen nicht. Dann hat man bestenfalls mit flexiblen Tarifen gebucht, die auch eine kurzfristige Absage oder Umbuchung ohne Extrakosten ermöglichen. Sonst ist man gegebenenfalls auf die Kulanz der Vertragspartner angewiesen. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Flug gestrichen wurde, aber das Hotel prinzipiell in Betrieb ist und die gebuchte Dienstleistung damit anbieten könnte.

Wichtig zu wissen: Reiserücktrittversicherungen zahlen „normalerweise“ nicht wegen Kriegshandlungen oder der Sorge davor, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilt. 

Was ist mit Flügen über Doha, Dubai, Abu Dhabi und Co.?

Die großen Airports der Golfregion sind auf vielen Reisen nach Indien, Sri Lanka, Malediven und Co. wichtige Umsteigestationen. Daher könnten auch Reisen zu Zielen betroffen sein, die man nicht auf den ersten Blick mit dem Konflikt in Zusammenhang bringt. 

Paul Degott sagt: „Die Frage ist: „Kann der Flug durchgeführt werden?““ Ist die Antwort wegen gesperrter Lufträume ein Nein, haben Reisende Anspruch auf die volle Rückerstattung des Ticketpreises. 

Allerdings lohnt auch hier das Gespräch mit der Airline oder dem Veranstalter. Vielleicht gibt es ja alternative Routen, auf die man umgebucht werden kann. Dertour teilt etwa mit: Für Transit-Reisende, die wegen der Flugstreichungen nicht wie geplant abreisen könnten, suche man nach alternativen Flugverbindungen. „In den Fällen, in denen wir keine neuen Flugverbindungen anbieten können, sind kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen möglich.“

Was bedeutet eine Reisewarnung?

Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, „dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht“, wie das Auswärtige Amt erklärt. Eine Reisewarnung gilt aktuell unter anderem für:

  • Israel/Palästinensische Gebiete
  • Libanon
  • Jordanien
  • Syrien
  • Irak
  • Iran
  • Bahrain
  • Kuwait
  • Oman
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Saudi-Arabien
  • Katar
  • Jemen

Eine Reisewarnung ist zwar kein Reiseverbot. In der Praxis machen Reiseveranstalter sie aber oft zum Prüfstein ihrer Entscheidungen - etwa, ob sie Reisen in ein Land anbieten. Bei einer eintretenden Reisewarnung kann man von vorher gebuchten Pauschalreisen in der Regel ohne Stornokosten zurücktreten. Die Reisewarnung wird dann oft als ein Indiz für das Vorliegen sogenannter außergewöhnlicher Umstände (bzw. höhere Gewalt) betrachtet.

Auch wenn das Auswärtige Amt von Reisen in ein Land zwar abrät, aber nicht explizit warnt, reagieren Reiseveranstalter mitunter darauf und verzichten auf Angebote. Wer individuell reist, also Flug, Hotel und Weiteres einzeln bucht, muss selbst abschätzen, welches Risiko er zu tragen bereit ist. 

Im Unterschied dazu macht ein Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes auf Risiken in einem Land aufmerksam, ist aber nicht mit einer Reisewarnung zu verwechseln.

Gesperrte Lufträume betreffen viele Destinationen: Auch Fernreisen können durch Konflikte in Transitregionen beeinträchtigt werden.Altaf Qadri/AP/dpa

Gesperrte Lufträume betreffen viele Destinationen: Auch Fernreisen können durch Konflikte in Transitregionen beeinträchtigt werden.Altaf Qadri/AP/dpa

© Altaf Qadri/AP/dpa

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts haben rechtliche Bedeutung: Sie ermöglichen meist kostenfreie Stornierungen gebuchter Pauschalreisen. Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Reisewarnungen des Auswärtigen Amts haben rechtliche Bedeutung: Sie ermöglichen meist kostenfreie Stornierungen gebuchter Pauschalreisen. Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

© Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa