Räderwechsel: Wer zahlt, wenn etwas schiefgeht?
Schneller geht’s vielleicht, wenn man’s selbst macht. Sicherer und bequemer ist es, wenn man Profis mit dem Räderwechsel betraut. Was versicherungsrechtlich gilt.
Werkstatt bietet zusätzliche Sicherheit: Wird der Reifenwechsel von Profis durchgeführt, haften diese bei möglichen Montagefehlern.Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn
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Von O bis O - diese Faustregel für den Reifenwechsel hat wohl jede Autofahrerin und jeder Autofahrer schon einmal gehört. Denn wer von Oktober bis Ostern auf Winterrädern unterwegs ist, macht schon vieles richtig. Aber so pauschal greift die Regel zu kurz. Der ADAC empfiehlt, erst auf Sommerräder zu wechseln, sobald die Temperaturen konstant zweistellig sind und kein Schnee oder Frost mehr zu erwarten ist. Und dann? Auf den Werkstatttermin warten oder selbst zu Wagenheber und Radkreuz greifen? Versicherungstechnisch macht das einen Unterschied.
Denn wer sich dafür entscheidet, den Reifenwechsel selbst durchzuführen, kann bei etwaigen dadurch entstandenen Schäden nicht immer auf seinen Versicherungsschutz zählen. Kommt es zu Schäden am Auto - zum Beispiel, weil der Wagenheber falsch angesetzt wurde oder das Radkreuz abrutscht - genießen nur diejenigen Versicherungsschutz, die eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen haben, die auch Eigenschäden abdeckt, teilt Ingo Aulbach vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit.
Geht der Räderwechsel selbst zunächst ohne Probleme über die Bühne, aber es kommt später zu Folgeschäden, weil die Montage nicht korrekt durchgeführt wurde, gilt übrigens dasselbe. Auch dann haftet für die Schäden am eigenen Wagen nur die Vollkasko-Versicherung mit Abdeckung von Eigenschäden - zum Beispiel, falls sich ein Rad unterwegs löst. Kommen Dritte durch ein solches Ereignis zu Schaden, leistet Ingo Aulbach zufolge die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wird der Reifenwechsel hingegen von einer Fachwerkstatt erledigt, können Verbraucherinnen und Verbraucher diese bei möglichen Schäden in Haftung nehmen.
Eingelagerte Räder sind nicht in jedem Fall versichert
Und was passiert nun bis zum Herbst mit den Winterrädern? Die lagern Autofahrerinnen und Autofahrer in der Regel ein. Auch hierbei hängt der Versicherungsschutz vom Lagerort und der Versicherung ab. In der Garage oder im eigenen Keller lagerndes Kfz-Zubehör ist Ingo Aulbach zufolge nur in bestimmten Fällen durch die eigene Hausratversicherung geschützt. Die Kfz-Teilkasko leistet bei Räder-Diebstahl in der Regel, sofern diese sicher eingeschlossen worden sind. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Versicherer oder Makler bringen Klarheit.
Leisten kann die Kfz-Teilkasko übrigens auch dann bei einem Diebstahl der Räder, wenn diese bei einem Reifen- oder Autohändler eingelagert wurden. Bei jenem Händler sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher aber zudem erkundigen, ob und in welcher Höhe dieser bei einem Diebstahl des Radsatzes haftet.