Panorama

Prozess um Tod nach Tätowierung hat begonnen

Ein junger Mann lässt sich 2022 den Unterarm tätowieren, kurz darauf erkrankt er schwer und stirbt schließlich. Jetzt steht sein Tätowierer vor Gericht. Gab es gravierende Hygienemängel?

22.09.2025

Ein Tätowierer muss sich wegen fahrlässiger Tötung  vor Gericht verantworten. picture alliance/dpa

Ein Tätowierer muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. picture alliance/dpa

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Ein Tätowierer soll in Nordhessen wegen mangelnder Hygiene den Tod eines Kunden verursacht haben. Vor dem Amtsgericht Korbach hat nun der Prozess gegen den 40-Jährigen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung begonnen, wie das Gericht auf Anfrage mitteilte. 

Der Angeklagte soll im März 2022 in seiner Wohnung den Unterarm des 22-Jährigen tätowiert haben. Laut Staatsanwaltschaft Kassel gab es dabei gravierende Hygienemängel. Der Angeklagte soll zudem teilweise abgelaufene Farbe verwendet und während des Tätowierens gegessen haben.

Urteil könnte im November gesprochen werden

Aufgrund der desolaten hygienischen Verhältnisse soll der junge Mann wenige Tage später laut Anklage eine Bakterieninfektion entwickelt haben. Die Folge: ein septisches Multiorganversagen, das zum Tod führte. 

Der Prozess gegen den Tätowierer war im ersten Anlauf im Oktober 2024 geplatzt. Ein im Ausland lebender Zeuge hätte nicht in absehbarer Zeit befragt werden können, hieß es damals. Jetzt muss sich der beschuldigte Mann erneut der Anklage stellen. Das Gericht hat zunächst vier weitere Verhandlungstermine bis zum 10. November anberaumt.