Prozess um Mordkomplott endet mit Freispruch
Ein Drogendealer soll einen Auftragsmord geplant haben. Die Anklage stützte sich auf ein abgehörtes Telefonat und Aussagen aus anderen Verfahren. Nun endete der Prozess mit einer Überraschung.
Dem Angeklagten war die Planung eines Auftragsmordes nicht nachzuweisen. (Symbolbild)Oliver Berg/dpa
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Ein Prozess um einen mutmaßlich geplanten Auftragsmord unter Drogendealern ist in Düsseldorf mit einem überraschenden Freispruch des Angeklagten zu Ende gegangen. Ihm sei nicht nachzuweisen gewesen, dass er den Mordanschlag wirklich habe ausführen lassen wollen, urteilte das Landgericht Düsseldorf.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 27-jährigen Angeklagten vorgeworfen, sich vor rund eineinhalb Jahren an der Planung eines Auftragsmordes beteiligt zu haben. So habe er einen Ex-Soldaten als Auftragskiller anzuwerben versucht. Der Mordanschlag sollte laut Anklage einem Mann aus dem Raum Stuttgart gelten. Der Mord war nie ausgeführt worden.
In dem Prozess hatte der Angeklagte zunächst zugegeben, sich an der Planung des Auftragsmordes beteiligt zu haben. Er sei nach einem schweren Schicksalsschlag sauer auf das potenzielle Opfer gewesen. Im Prozess betonte er dann aber, dass er den Mordauftrag nur wenige Tage später zurückgenommen und damit freiwillig von der angeklagten Tat zurückgetreten sei.
Staatsanwältin glaubte dem Angeklagten nicht
Das glaubte die Staatsanwältin nicht. Sie stützte sich unter anderem auf ein von der Polizei mitgeschnittenes Telefonat, das der Angeklagte im Januar 2025 mit einem inzwischen verurteilten 37-jährigen Drogenhändler geführt habe. Darin sei besprochen worden, dass das Opfer per Kopfschuss getötet werden solle.
Nach Überzeugung der Staatsanwältin hatte der 27-Jährige den Mordauftrag nur storniert, weil der Drogenhändler als Auftraggeber nur drei Tage nach dem ersten Telefonat verhaftet worden war. Das nannte der Richter zwar eine nachvollziehbare, aber nicht beweisbare These.
Der 37-jährige Drogenhändler war Ende März vom Landgericht Düsseldorf zu neun Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Als Zeuge verweigerte er im Prozess die Aussage.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verabredung zur Anstiftung zum Mord sechseinhalb Jahre Haft für den 27-jährigen Angeklagten gefordert. Sie ließ offen, ob sie das Urteil anfechten wird.