Panorama

Neuer Höchststand bei Verfahren an Verwaltungsgerichten

Immer mehr Asylverfahren landen bei den Gerichten. Wegen einer neuen EU-Regelung könnte das künftig auch auf andere Verfahren dort Auswirkungen haben.

07.11.2025

Die Aktenstapel an niedersächsischen Verwaltungsgerichten werden derzeit größer. (Symbolbild)Stephanie Pilick/dpa

Die Aktenstapel an niedersächsischen Verwaltungsgerichten werden derzeit größer. (Symbolbild)Stephanie Pilick/dpa

© Stephanie Pilick/dpa

Die Zahl der offenen Verfahren an Verwaltungsgerichten in Niedersachsen hat einen neuen Höchststand erreicht. Das teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg mit. Die Zahlen überträfen „sogar die Jahre nach 2015“, sagte OVG-Präsident Frank-Thomas Hett.

Zum Ende des dritten Quartals seien mehr als 34.000 Verfahren offen, nach dem ersten Quartal waren es noch gut 29.000. Das liege vor allem an einer Zunahme der Asylverfahren. Die rückläufige Zahl von Asylanträgen sei an den Gerichten bisher nicht spürbar. Hett führt das auf mehr Personal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zurück, wodurch dort mehr Asylanträge bearbeitet werden. Da nahezu jede Ablehnung eines Antrags angefochten werde, lande mehr Arbeit bei den Verwaltungsgerichten. Hett geht davon aus, dass „die Verwaltungsgerichte in Niedersachsen noch auf Jahre mit der Abarbeitung der aufgelaufenen Bestände beschäftigt sein“ werden.

Asylverfahren könnten andere Verfahren ausbremsen

Das könne die Gerichte dann vor neue Herausforderungen stellen, wenn das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) eingeführt wird. Das muss nach EU-Vorgaben bis spätestens Juni 2026 erfolgen. GEAS sehe unter anderem eine Bearbeitung von Asylverfahren innerhalb von höchstens sechs Monaten vor. Jedoch: Trotz personeller Verstärkung sei „der Abschluss eines Asylgerichtsverfahrens innerhalb von sechs Monaten nur zu bewerkstelligen, wenn andere Verfahren länger liegen bleiben und noch nicht entschieden werden“, sagte OVG-Präsident Hett. Das sei Bürgerinnen und Bürgern, „die bei uns aus guten Gründen um Rechtsschutz nachsuchen, aber nicht zu vermitteln“.