„Raser von Moers“: Ausweisung rechtmäßig
Nach dem tödlichen Autorennen von Moers durfte die Stadt Duisburg den verurteilten Raser ausweisen. Der muss nun mit der Abschiebung noch aus der Strafhaft rechnen.
Gericht gibt grünes Licht für Ausweisung (Archivbild)Frank Christiansen/dpa
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Die Ausweisung des „Rasers von Moers“ ist rechtmäßig. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Dem Kosovaren aus Duisburg droht nun die Abschiebung aus der Strafhaft in den Kosovo. Der 28-Jährige war wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Der damals 21-Jährige hatte am Ostersonntag 2019 mit Tempo 167 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer in Moers mit einem 612 PS starken Sportwagen bei einem illegalen Autorennen den Wagen einer zweifachen Mutter erfasst. Die 43 Jahre alte Frau starb 40 Stunden nach der schweren Kollision.
Fünf Jahre Haft
Nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft im Jahr 2023 bestehe laut Gesetz ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“, hatte Richter Dennis Weishaupt betont. Der in Deutschland aufgewachsene Mann habe die Tat ohne Führerschein begangen und sei danach geflüchtet, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Ihm seien narzisstische und dissoziale Züge bescheinigt worden.
Gegen die Entscheidung kann noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.
Am Unfallort in Moers 2019 (Archivbild)Marius Becker/dpa
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