Panorama

Nach Schießerei in Duisburg - BGH ändert Schuldspruch

In Duisburg kommt es im Mai 2022 zu einer aufsehenerregenden Schießerei. Zwei Männer werden später verurteilt. Doch der BGH hat einen Einwand.

02.12.2025

Im Mai 2022 waren rund 100 Mitglieder des Motorradclubs Hells Angels und einer türkisch-libanesischen Großfamilie aneinandergeraten. (Archivbild)Roberto Pfeil/dpa

Im Mai 2022 waren rund 100 Mitglieder des Motorradclubs Hells Angels und einer türkisch-libanesischen Großfamilie aneinandergeraten. (Archivbild)Roberto Pfeil/dpa

© Roberto Pfeil/dpa

Das Landgericht Duisburg muss sich noch einmal mit den juristischen Folgen einer Schießerei zwischen den Hells Angels und einer türkisch-libanesischen Großfamilie in Duisburg beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schuldspruch eines Angeklagten zum Teil geändert und die gegen ihn verhängte Haftstrafe aufgehoben. Das Landgericht muss darüber nun neu verhandeln und entscheiden.

Im Mai 2022 waren rund 100 Mitglieder des Motorradclubs und der Großfamilie auf dem Altmarkt im Duisburger Stadtteil Hamborn aneinandergeraten. Die Hintergründe sind nicht ganz klar. Die Richter in Duisburg hielten es für möglich, dass die Hells Angels Besitzansprüche an einem Döner-Laden geltend machen wollten, der von einem Mitglied der Großfamilie betrieben wurde.

BGH sieht keinen Landfriedensbruch

Laut Urteil war die Großfamilie zunächst vor den Rockern zurückgewichen, dann fielen Schüsse. Mehrere Menschen wurden verletzt. Das Landgericht Duisburg verhängte im Juni 2024 Haftstrafen gegen zwei Männer wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und illegalen Waffenbesitzes. Sie hatten im Prozess gestanden, mehrere Schüsse abgegeben zu haben.

Das Landgericht hatte zwei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt. (Archivbild)Federico Gambarini/dpa

Das Landgericht hatte zwei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt. (Archivbild)Federico Gambarini/dpa

© Federico Gambarini/dpa

Der Schuldspruch eines der Angeklagten wegen Landfriedensbruchs hielt einer Prüfung des BGH aber nicht Stand, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervorgeht. Über seine Einzel- und Gesamtstrafe muss in Duisburg daher neu entschieden werden. Die restlichen Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurden verworfen. (Az. 3 StR 557/24)