Panorama

NRW jagt Millionen aus Krypto-Geschäften

Millionengewinne aus Krypto-Geschäften bleiben nicht unentdeckt: NRW-Fahnder fordern Steuern nach. Sie werten nun ein zweites Datenpaket aus.

25.09.2025

Gewinne aus Geschäften  mit Kryptowährungen müssen versteuert werden. (Symbolbild)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen müssen versteuert werden. (Symbolbild)Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung nehmen Fahnder jetzt verstärkt den Handel mit Kryptowährungen ins Visier. Das nordrhein-westfälische Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet ein zweites großes Datenpaket zu entsprechenden Geschäften aus dem gesamten Bundesgebiet aus. Es umfasse nach derzeitigem Kenntnisstand fast 4.000 Steuerfälle, teilte die Behörde mit. Die Daten würden vom NRW-Landesamt aufbereitet und anschließend bundesweit zur weiteren steuerlichen Bearbeitung an die zuständigen Stellen verteilt.

„Die Auswertungen zeigen klar: Es geht hier nicht nur um Kleinstbeträge, sondern auch um erhebliche Summen, die beim Handel mit Kryptowährungen erzielt werden“, erklärte Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW. „Solche Gewinne sind nicht zu übersehen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.“

Steuerschulden in Millionenhöhe aufgedeckt

Schon 2023 hatte die NRW-Steuerfahndung Daten von einer Handelsplattform erhalten und daraus ermittelte Steuerschulden eingefordert. Die Fälle seien mittlerweile zum großen Teil bearbeitet und hätten ein Mehrergebnis in hoher einstelliger Millionenhöhe erbracht, hieß es. Die Aufarbeitung der besonders aufwendigen Fälle sei aber noch nicht abgeschlossen, so dass im Endergebnis eine deutlich höhere Summe zu erwarten sei. „Wer glaubt, der Rechtsstaat hat in der digitalen Welt keinen Zugriff, irrt“, sagte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). 

Gewinne aus Krypto-Geschäften sind steuerpflichtig

Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen wie beispielsweise Bitcoin und Ether sind innerhalb der einjährigen Veräußerungsfrist steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Auch Tätigkeiten wie etwa sogenanntes Mining im Zusammenhang mit Kryptowerten im Privatvermögen müssen angegeben werden.