Mysterium Blinker? - So setzen Sie ihn richtig
„Echter“ Kreisverkehr, „unechter“ Kreisverkehr oder auch die abknickende Vorfahrt. Und dann? - Stellt sich oft die Frage „Blinken ja oder nein?“. So machen Sie nichts falsch.
Kreisverkehr in Deutschland: Wer einfährt, darf nicht blinken. Wer den Kreisverkehr verlässt, muss blinken.picture alliance/dpa
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Man wartet am Kreisverkehr, wartet und möchte einfahren. Doch das Fahrzeug im Kreisel, auf das man da geduldig wartet, fährt gar nicht mehr an einem vorbei, sondern biegt schon vorher ab - ohne zu blinken.
Das ist nur ein Beispiel von vielen: Falsch oder gar nicht blinken ist für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht nur ärgerlich, sondern kann zu Missverständnissen führen, die am Ende allen gefährlich werden können. Zudem riskiert man ein Verwarnungsgeld zwischen 10 und 35 Euro, wenn man nicht wie vorgeschrieben blinkt, erklärt der ADAC.
Wer abbiegt oder Fahrstreifen wechselt, muss blinken
Grundsätzlich gilt: Wer abbiegt oder den Fahrstreifen wechselt, muss blinken. Fahrzeuge ohne Blinker, etwa Fahrräder, müssen Handzeichen geben. Viele blinken jedoch zu spät, gar nicht oder falsch, beobachtet der ADAC. Beispiele:
- Der Blinker wird erst während des Abbiegens gesetzt.
- Der Blinker wird nach dem Spurwechsel nicht wieder abgeschaltet.
- Es wird im entsprechend beschilderten, „echten“ Kreisverkehr bereits beim Einfahren geblinkt.
„Falschblinker“ im Kreisverkehr und bei abknickender Vorfahrt
Zwei Klassiker sind falsches Blinken an und in Kreisverkehren sowie bei abknickender Vorfahrt - so geht’s richtig:
- Im Kreisverkehr: Es ist eigentlich ganz einfach: Im beschilderten, „echten“ Kreisverkehr hat man auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Maßgeblich ist die Kombination aus den Verkehrsschildern „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) und „Kreisverkehr“ (Zeichen 215). Wer in einen solchen Kreisverkehr einfährt, darf nicht blinken. Wer ihn verlässt, muss blinken.
Fehlt diese Kombination und gibt es keine andere Vorfahrtsregelung, gilt grundsätzlich rechts vor links. Ein solcher ungeregelter Kreisverkehr wird häufig „unechter“ Kreisverkehr genannt. Dort muss man sowohl beim Ein- als auch beim Ausfahren entsprechend blinken.
- Abknickende Vorfahrt: Wer dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt, muss in Richtung des Straßenverlaufs blinken. Wer die Vorfahrtstraße dagegen durch Abbiegen nach rechts oder links verlässt, muss ebenfalls in Abbiegerichtung blinken.
Aber: Wer die Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, muss nicht blinken, weil sich die Fahrtrichtung dadurch nicht ändert.
Kurz gesagt: Wer dem Knick der Vorfahrtstraße folgt oder sie durch Abbiegen verlässt, muss in Abbiegerichtung blinken.
Und wann blinkt man bei einer abknickenden Vorfahrtstraße? Im Prinzip immer, wenn man nicht geradeaus fahren will.Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
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