Panorama

Mordprozess endet mit Freispruch für Ehemann

Im Dezember 2021 ertrinkt eine 58-Jährige in der eigenen Badewanne. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sie von ihrem Ehemann sediert und ertränkt wurde. Nun erfolgte aber ein Freispruch.

22.06.2026

Das Landgericht sieht keine Beweise für einen Mord an einer 58 Jahre alten Frau. (Symbolbild)Rolf Vennenbernd/dpa

Das Landgericht sieht keine Beweise für einen Mord an einer 58 Jahre alten Frau. (Symbolbild)Rolf Vennenbernd/dpa

© Rolf Vennenbernd/dpa

Ein wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau angeklagter 63 Jahre alter Mann ist vom Kölner Landgericht freigesprochen worden. Ihm war ursprünglich von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, seine Ehefrau mit Schlaftabletten betäubt und anschließend in einer Badewanne ertränkt zu haben. Das Gericht sah dafür aber letztlich keine belastbaren Beweise. Vielmehr sei von einer Selbsttötung der 58-Jährigen auszugehen, hieß es.

Die damals 58-Jährige, die seit Jahren unter schweren chronischen Schmerzen litt, war im Dezember 2021 gestorben. Was am Tatmorgen „im Detail geschah, hat die Kammer hier nicht sicher klären können“, erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. „Bei einer Gesamtbetrachtung ist der Suizid der Geschädigten überragend wahrscheinlich“, hieß es weiter.

Entschädigung zugesprochen

Zum einen hätte der Angeklagte seiner Frau das sehr bitter schmeckende und schlecht lösliche Schlafmittel nicht unbemerkt, wie von der Anklage angenommen, verabreichen können. Hinweise auf eine gewaltsame Einflößung hätten nicht vorgelegen. 

Zum anderen deuteten die Hämatome an den Oberarmen der 58-Jährigen nicht auf ein Unterwasserdrücken hin. Vielmehr seien zwei rechtsmedizinische Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass die Blutergüsse wohl beim Herausziehen des bereits leblosen Körpers der Frau aus der Badewanne entstanden seien.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe schon während der Ermittlungen und bei Prozessbeginn bestritten. Für die unter anderem erlittene Untersuchungshaft sprach das Gericht dem 63-Jährigen eine Entschädigung zu.