Missbrauchs-Prozess gegen Chefarzt für Jugendpsychiatrie
Immer wieder soll ein Psychiater jugendliche Patientinnen sexuell missbraucht haben. 97 Taten listet die Anklage auf. Nun beginnt der Prozess.
Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Duisburg verhandelt über die Vorwürfe gegen den Psychiater. (Archivbild)Florian Gut/dpa
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Ein ehemaliger Chefarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie steht von Dienstag an in Duisburg vor Gericht, weil er mehrere seiner minderjährigen Patientinnen missbraucht haben soll. Die Staatsanwaltschaft listet in ihrer Anklage insgesamt 97 Taten auf. Der Psychiater soll dabei gezielt das Vertrauen ausgenutzt haben, das seine jungen Patientinnen im Zuge der Gesprächstherapien zu ihm aufgebaut haben.
Bei vier Jugendlichen soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. In einem Fall soll er eine Jugendliche sogar vergewaltigt haben. Auf dem Mobiltelefon des heute 60-Jährigen fanden die Ermittler nach früheren Angaben außerdem eine jugendpornografische Aufnahme, die eine seiner Patientinnen zeigt.
Taten zogen sich laut Anklage jahrelang hin
Der Mann soll seine Position als Chefarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie einer Duisburger Klinik über mehrere Jahre hinweg gegenüber psychisch kranken Jugendlichen ausgenutzt haben. Die Anklage geht davon aus, dass sich die Taten über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren ereignet haben.
Obwohl die Ermittlungen schon länger liefen, kam der Mann erst im vergangenen Oktober in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte damals mitgeteilt, der Mediziner habe Kontakt zu mindestens einer der Geschädigten aufgenommen und versucht, sie zu beeinflussen.
Minderjährige Opfer sollen besonders geschützt werden
Der Prozess findet vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts statt. Sie ist zuständig für Straftaten von Erwachsenen gegen Kinder und Jugendliche - unter anderem Sexualdelikte, Missbrauch oder schwere Gewaltverbrechen. Bei Prozessen vor einer Jugendschutzkammer sollen die Interessen von minderjährigen Opfern oder Zeugen besonders geschützt werden. Dazu wird häufig auch die Öffentlichkeit von Teilen des Prozesses ausgeschlossen.