Messerangriff auf Pizzabotin - 27-Jähriger vor Gericht
Aus einer Tötungsfantasie heraus soll ein Mann versucht haben, eine Pizzabotin zu erstechen. Die Frau konnte entkommen. Nun steht der 27-Jährige in Landshut vor Gericht.
Ein 27 Jahre alter Mann ist vor dem Landgericht Landshut angeklagt, links neben ihm sitzt sein Verteidiger Thomas Fauth. Armin Weigel/dpa
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Wegen eines Messerangriffs auf eine Pizzabotin ist ein 27 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Landshut angeklagt. Der Tatvorwurf lautet versuchter Mord. Die Frau war entkommen. Zu Prozessbeginn räumte der Mann die Tat ein. Was er getan habe, tue ihm leid, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen vor, schon längere Zeit den Wunsch gehegt zu haben, einen Menschen zu töten - mit dem Ziel, in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht zu werden. Der Mann sagte, er habe eigentlich Suizidgedanken gehabt, allerdings auch Angst vor Schmerzen.
Der Anklagebehörde nach streifte der Mann mehrfach an seinem Wohnort, der Gemeinde Geisenhausen im Landkreis Landshut, umher und hielt nach Opfern Ausschau. Im März dieses Jahres soll er versucht haben, seine Fantasie in die Tat umzusetzen, indem er eine Pizzabotin attackierte.
Messerangriff in der Küche
Er soll die Botin in seine Wohnung gebeten haben, um die Bestellung zu bezahlen. Die Frau sei ihm von früheren Lieferungen bekannt gewesen. Die 26-Jährige bezeichnete den Mann in ihrer Zeugenaussage als Stammkunden, der sonst aber immer vorab bezahlt habe.
In der Küche soll der Mann unvermittelt auf die Frau eingestochen haben, so die Staatsanwaltschaft. Sie habe die Attacke abwehren und nach einem Kampf mit dem Angreifer verletzt aus der Wohnung fliehen können.
Vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe das Messer lediglich an den Hals der Frau gehalten, aber keine Stichbewegung gemacht, weil er sich dann doch dagegen entschieden habe. Er habe die Frau aufgefordert, die Polizei zu rufen.
Die Botin gab an, sie sei von dem Angriff überrascht worden, habe angefangen, mit dem Mann zu sprechen, und gedacht, sie müsse auf jeden Fall an das Messer kommen. Sie habe es ihm letztlich „locker“ abnehmen und aus der Wohnung gehen können. Die Situation belaste sie bis heute. Als Pizzabotin sei sie weiter unterwegs.
Die Staatsanwaltschaft geht beim Angeklagten aufgrund einer Persönlichkeitsstörung von einer verminderten, aber nicht aufgehobenen, Steuerungsfähigkeit aus.
Für das Verfahren sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte Ende November fallen.