Leverkusener soll Freundin mit Hantel erschlagen haben
Alkoholisiert und unter Cannabiseinfluss soll ein 34-Jähriger seine Lebensgefährtin grausam getötet haben. Wegen Mordes steht der Mann nun vor dem Kölner Landgericht.
Vor dem Kölner Landgericht muss sich ein Leverkusener verantworten, der seine Freundin mit einer Hantel erschlagen haben soll. (Archivbild)Rolf Vennenbernd/dpa
© Rolf Vennenbernd/dpa
Mord aus Grausamkeit sowie Körperverletzung lauten seit Freitag die Vorwürfe gegen einen 34 Jahre alten Leverkusener vor dem Kölner Landgericht. Der Mann soll im November 2025 seine Lebensgefährtin in einem Streit unter anderem mit einer Hantel so schwere Kopfverletzungen zugefügt haben, dass die Frau wenig später verblutete.
Weil der Angeklagte während der Tat unter erheblichem Einfluss von Alkohol und Cannabis gestanden haben soll, geht die Anklage der Staatsanwaltschaft von verminderter Schuldfähigkeit aus. Neben einer Verurteilung wegen Mordes strebt die Anklagebehörde zudem die Einweisung in eine Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte machte zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen.
Lebensgefährtin in „gefühlloser Gesinnung“ geschlagen
Laut den Vorwürfen soll der Angeklagte seine Lebensgefährtin Mitte November zunächst in seiner Wohnung in Leverkusen ins Gesicht geschlagen haben. Fünf Tage später soll es aufgrund eines Streits zu einem regelrechten Gewaltexzess gekommen sein, als der Angeklagte den Angaben zufolge der Frau mit einer Hantel „in gefühlloser Gesinnung“ mindestens sechsmal gegen den Kopf geschlagen haben soll.
Zudem habe der Angeklagte mit einem nicht näher bekannten stumpfen Gegenstand und den Fäusten wiederholt auf Kopf und Gesicht der Frau eingeschlagen. Dabei habe der 34-Jährige seiner Lebensgefährtin „erhebliche Schmerzen und Qualen“ zugefügt, „die über das für die Tötung erforderliche Maß“ hinausgegangen seien.
Infolge des Blutverlustes der Frau aufgrund erheblicher Schädelverletzungen habe der Angeklagte seine Freundin schließlich ins Bad getragen, sie entkleidet und abgeduscht, wovon er Videoaufnahmen angefertigt habe. Anschließend habe er sie zurück in den Wohn- und Schlafbereich der Wohnung gebracht und sie auf eine Matratze gelegt.
Nach weiteren Faustschlägen ins Gesicht soll der Angeklagte der Geschädigten schließlich noch „wiederholt unbarmherzig und mitleidslos mit dem beschuhten Fuß in das Gesicht“ getreten haben. Die Frau starb am Tatort.
Angeklagter fürchtet Rache und will neue Identität
Der Prozess begann mit halbstündiger Verzögerung, weil der Angeklagte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt hatte. „Ich möchte nicht, dass das im Internet steht. Das ist eine Schande“, sagte der Angeklagte.
Zudem beantragte er beim Gericht, dass er eine neue Identität bekomme, da er Racheakte befürchte. „Ich habe sie unendlich geliebt. Ich weiß nicht, was ich getan habe“, sagte der 34-Jährige.
Das Gericht lehnte einen Ausschluss der Öffentlichkeit ab, da in diesem Fall das „Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit“ die „schutzwürdigen Interessen des Angeklagten“ überwiege. Auch den Antrag auf eine neue Identität wies das Gericht wegen Nichtzuständigkeit zurück.
Der Prozess ist mit neun weiteren Verhandlungstagen bis Anfang September terminiert.