Panorama

LKA: Böller im Einkaufszentrum war Ausnahmefall

Nach einem Böllerwurf in einem Frankfurter Einkaufszentrum sieht die Polizei darin eine seltene Ausnahme. In den letzten fünf Jahren gab es laut LKA keine vergleichbaren Fälle.

09.11.2025

Nach dem Großeinsatz in einem Frankfurter Einkaufszentrum am 1. November wegen eines mutmaßlich geworfenen Böllers liegen der hessischen Polizei keine vergleichbaren Vorfälle aus den vergangenen fünf Jahren vor. Eine statistische Erfassung von Einsätzen im Zusammenhang mit Pyrotechnik finde derzeit nicht statt, teilte das Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage mit. 

Grundsätzlich würden der Polizei aber regelmäßig mutmaßliche Böllerzündungen, Knall- und Schussgeräusche gemeldet - etwa bei Ruhestörungen oder Sachbeschädigungen. In solchen Fällen würden Streifen zur Abklärung des Vorfalls entsandt.

Sicherheitskonzepte müssen aufgestellt werden

Zur Verhinderung von Massenpanik in Gebäuden wie Einkaufszentren sind nach LKA-Angaben vor allem Bauämter und Brandschutzbehörden zuständig. Betreiber müssten Sicherheitskonzepte vorhalten und Flucht- sowie Evakuierungswege klar regeln. 

Bei Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sei zudem ein Sicherheitskonzept in Abstimmung mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten vorgeschrieben.

Verhaltenshinweise der Polizei

Bei Gefahrensituationen wie Anschlägen oder Amokläufen gelten aus polizeilicher Sicht diese Verhaltenshinweise für Betroffene:

  • Verlassen Sie, wenn möglich, den Gefahrenbereich
  • Wenn keine Flucht möglich ist: Suchen Sie einen Raum auf, in dem Sie sich verstecken könne. Bleiben Sie verdeckt, Licht und Ton sollten ausgeschaltet bleiben
  • Sobald Sie sicher sind: Alarmieren Sie die Polizei
  • Verzichten Sie auf unkontrollierte Veröffentlichung, etwa Live-Streams, Fotos und Videos
  • Helfen Sie anderen, falls möglich

Bei dem Großeinsatz im Einkaufszentrum waren auch Spezialkräfte beteiligt. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

Bei dem Großeinsatz im Einkaufszentrum waren auch Spezialkräfte beteiligt. (Archivbild)Boris Roessler/dpa

© Boris Roessler/dpa

Zeugen hatten am 1. November Knallgeräusche in dem Frankfurter Einkaufszentrum gemeldet. Daraufhin war der Bereich um das Gebäude weiträumig abgesperrt worden. Spezialkräfte durchsuchten mit vorgehaltener Waffe jedes Ladengeschäft einzeln. In sozialen Medien kursierten Gerüchte, es handele sich um einen Amoklauf. Die Polizei fand die Überreste eines Feuerwerkskörpers. „Diese könnten ursächlich für die gemeldeten Knallgeräusche sein“, erklärte die Polizei.

Freiheitsstrafe bei Böllerwürfen möglich

Generell gilt: Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen oder Böllern fällt laut LKA unter das Sprengstoffgesetz. Wer einen Böller wirft, muss mit empfindlichen Strafen rechnen - je nachdem, welche Art der Pyrotechnik er verwendet. Bei besonders explosiven Böllern könne ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. 

In anderen Fällen drohten Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem kämen je nach Ausgang des Vorfalls weitere Delikte wie Körperverletzung, Sachbeschädigung oder das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Betracht.